Seniorenwegweiser der Stadt Korschenbroich

15 Beratung und Information über Videokonferenz, welches insbesondere von entfernt wohnenden Angehörigen gerne genutzt wird. Ziel ist die Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Demenz und ihren Familien. Als weiteres kostenloses Angebot wird ein Gesprächskreis Demenz in Neuss, Kaarst, Dormagen und Meerbusch angeboten. Die Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz in der Häuslichkeit stellt pflegende Angehörige oft vor eine Herausforderung. Häufig besteht die Gefahr von Überlastung und Isolation. Entlastung kann durch vielfältige Angebote geschaffen werden. Die offene Sprechstunde Demenz findet in der Regel am letzten Donnerstag im Monat von 09:00 bis 10:00 Uhr im Bürgerbüro Korschenbroich, Sebastianusstraße 1, statt. L LAuskunft und Beratung erhalten Sie bei der Alzheimer Gesellschaft Kreis Neuss/Nordrhein e. V. Mohnstraße 48, 41466 Neuss Telefon: 02131 222110, Telefax: 02131 291751 E-Mail: alzheimer-neuss@t-online.de Internet: www.alzheimer-neuss.de Betreuung/Vollmacht/Betreuungsverfügung Für Erwachsene, deren körperliche oder geistige Kräfte nicht mehr ausreichen, um sich um die eigenen Angelegenheiten zu kümmern, wurde 1992 das Betreuungsgesetz erlassen. Im Allgemeinen bestellt das Betreuungsgericht eine Person des Vertrauens, z. B. Ehegatten oder Verwandte, als Betreuer/-in. Ihnen wird nur der Aufgabenbereich zugewiesen, für den die Betreuten Unterstützung benötigen. Anders ist es, wenn die betreuungsbedürftige Person schon frühzeitig Vorsorge getroffen und einer Vertrauensperson eine Vollmacht erteilt hat, im Bedarfsfall ihre Angelegenheiten zu regeln. Für eine solche Vollmacht gibt es keine besondere Schriftform, jedoch ist, um eine möglichst hohe Akzeptanz der Vollmacht zu erreichen, zu empfehlen, die Beglaubigung der Vollmacht durch die Betreuungsstelle des Rhein-Kreises Neuss oder die notarielle Beglaubigung zu wählen. Liegt eine wirksame und umfassende Vollmacht vor, wird keine rechtliche Betreuung durch das Betreuungsgericht eingerichtet. L LAuskunft und Beratung erhalten Sie bei der Beratungsstelle Korschenbroich Manfred Meyer, Blickpunkt-Auge-Berater Telefon: 02161 41151 Hilfen für Blinde und Gehörlose Nach demGesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose des Landes Nordrhein-Westfalen (GHBG) können gehörlose, sehbehinderte und blinde Menschen bei Vorliegen der Voraussetzungen Leistungen erhalten. Alle Leistungen werden auf Antrag gewährt. Zuständig ist der Landschaftsverband Rheinland. Um unnötige Schriftwechsel zu vermeiden, sollte für den Antrag ein Formular verwendet werden. Dieses ist beim Fachbereich II des Landschaftsverbandes und bei allen Sozialämtern erhältlich. Im Internet sind die Formulare unter der Adresse www.ghbg.lvr. de zu finden. L LAuskunft und Beratung erhalten Sie beim Amt für Soziales und Demografie der Stadt Korschenbroich Regentenstraße 1, 41352 Korschenbroich Telefon: 02161 613-170 Alzheimer Gesellschaft Rhein-Kreis Neuss e. V. Die Diagnose Demenz ist für viele Menschen ein Schock. Oftmals stellen sich Gefühle von Hilflosigkeit, Scham und Überforderung ein. Betroffene und ihre Angehörigen benötigen sowohl Unterstützung auf dem Weg, die Diagnose anzunehmen, als auch konkrete Hilfen bei der Alltagsbewältigung. Als niederschwellige Beratungsstelle stellt die Alzheimer Gesellschaft Kreis Neuss/Nordrhein e. V. eine Anlaufstelle für alle Menschen dar, die sich mit dem Thema Demenz beschäftigen. Das Angebot richtet sich an Betroffene, Angehörige, Ehrenamtliche, Pflegende sowie alle anderen interessierten Bürger. Diese werden beraten und bei Fragen rund um das Thema Demenz telefonisch, persönlich in der Beratungsstelle oder in der monatlichen Sprechstunde in Korschenbroich, bei Hausbesuchen im gesamten Rhein-Kreis Neuss oder in Institutionen unterstützt. Zudem gibt es das Angebot der Beratung

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