Begrenzung des pflegebedingten Eigenanteils in der vollstationären Pflege Am 1. Januar 2022 wurde eine Zuschussregelung für pflegebedingte Eigenanteile eingeführt. Je länger eine pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim lebt, desto geringer soll sein pflegebedingter Eigenanteil in der stationären Langzeitpflege sein. So erhalten Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 einen Leistungszuschlag in Höhe von 5 Prozent. Pflegebedürftige, die seit mehr als 12 Monaten vollstationäre Leistungen beziehen, bekommen einen Leistungszuschlag in Höhe von 25 Prozent (siehe Tabelle). Bereits vorhandene Versorgungszeiten werden angerechnet. Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) steigen auch die Leistungszuschläge in der stationären Pflege: Pflegebedürftige mit vollstationärer Pflege Entlastung durch bisherige Reform in Prozent Ab dem 1. Januar 2024 ab dem 1. Monat 5 15 mit mehr als 12 Monaten 25 30 mit mehr als 24 Monaten 45 50 mit mehr als 36 Monaten 70 75 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Hilfe und Unterstützung 34 JETZT INFORMIEREN: 06381 92550 Ihr Pflegedienst in unserer Region! www.sozialstation-kusel.de Begegnungsstätte für Senioren TAGESPFLEGE am Grabenpfad Bei uns in besten Händen! Remigiusbergstr. 12, 66869 Kusel Am Hofacker 1a, 66869 Kusel JETZT INFORMIEREN: 06381 92550 Ihr Pflegedienst in unserer Region! www.sozialstation-kusel.de Begegnungsstätte für Senioren TAGESPFLEGE am Grabenpfad Bei uns in besten Händen! Remigiusbergstr. 12, 66869 Kusel Am Hofacker 1a, 66869 Kusel
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