Wegweiser für Seniorinnen und Senioren - Gut informiert älter werden in Lehrte!

Hilfen bei Pflegegebedürftigkeit Beratung und finanzielle Hilfen Hilfe zur Pflege Das Sozialamt übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die Pflege, wenn nicht genügend eigene finanzielle Mittel vorhanden sind. Ebenso wird geprüft, ob bei einem anderen Sozialleistungsträger (z.B. Pflegeversicherung, Rentenversicherung) ein vorrangiger Anspruch besteht. Auch kann Hilfe gewährt werden, wenn die Zuschüsse dieser Sozialleistungsträger die tatsächlichen Pflegekosten nicht abdecken. Ist die bzw. der Pflegebedürftige nicht pflegeversichert, können unter bestimmten Voraussetzungen die notwendigen Leistungen übernommen werden. Die Richtlinien der Sozialen Pflegeversicherung (Sozialgesetzbuch XI) finden hier Anwendung. Der Antrag auf Hilfe zur Pflege wird beim Sozialamt der Stadt Lehrte gestellt. Fachdienst Soziales Hilfe zur Pflege Gartenstraße 5, 31275 Lehrte Postanschrift: Postfach 1240, 31252 Lehrte Telefon: 05132 505-3203 (Durchwahl: Information) soziales@lehrte.de www.lehrte.de/Soziale-Sicherung Angehörige von pflegebedürftigen Personen Die häusliche Versorgung von pflegebedürftigen Personen übernehmen häufig Angehörige. Diese sind Ehepartner, erwachsene Kinder, Enkelkinder, Freunde oder Nachbarn, die sich der Pflege und Betreuung teilweise oder ganz annehmen. Einen nahestehenden pflegebedürftigen Menschen zu betreuen, ist mit vielen Anforderungen verbunden, die sich sowohl fachlich, körperlich, emotional und finanziell auswirken können. Den eigenen beruflichen Alltag mit der Pflege eines Angehörigen zu vereinbaren, führt oftmals zu Fragestellungen. Von staat l icher Sei te werden Arbeitsfreistellungen nach dem Pflegezeitgesetz und dem Familienpf legezeitgesetz geförder t. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gibt auf www.wege-zur-pflege.de wichtige Hinweise und Kurzinformationen rund um aktuelle Themen wie z. B. das Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz. Individuelle Information und Be- ratung zu allen Fragen der Versorgung erhalten Angehörige bei den Mitarbeiterinnen des Senioren- und Pflegestützpunktes Burgdorfer Land (Kontaktdaten siehe Seite 65). Bronzeskulptur symbolisiert den Zusammenhalt einer Familie – Schenkung Partnerstadt Staßfurt 1993, Foto: Frau Francksen Beratung für pflegende Angehörige Pflegende Angehörige können Beratungsangebote der Kranken- und Pflegekassen in Anspruch nehmen. Ebenfalls möglich ist der Besuch von Beratungsstellen und For tbildungen im Bereich der Pflege. In den Veranstaltungen lernen 67

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