Seniorenratgeber für den Rhein-Pfalz-Kreis

2. S ozial- und Lebensberatung im Alter und bei Pflegebedürftigkeit ●●Sozialportal Rheinland-Pfalz Telefon: 06131 16-2027 www.sozialportal.rlp.de 2.1. P flegeberatung als gesetzlicher Anspruch Angebote der Pflegestützpunkte im Vor- und Umfeld der Pflege Die demografische Entwicklung zeigt, dass das zu erwartende Lebensalter stetig ansteigt. Gleichzeitig steigt der Anspruch auf individuelle Versorgung im Falle von Hilfe- und Pflegebedürftigkeit. Die Anforderungen an die Gesellschaft werden komplexer. Dies bedeutet, dass der Bedarf an vielfältigen und umfassenden Versorgungsangeboten wachsen wird. Der Gesetzgeber hat mit § 7a des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes (PfWG) zum 1. Juli 2008 den Anspruch der Versicherten auf wohnortnahe Pflegeberatung gesetzlich festgeschrieben. Unter Federführung des vdek (Verband der Ersatzkassen e. V.) und der SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) wurden vier Pflegestützpunkte im Rhein-Pfalz-Kreis eingerichtet. Träger der PSP sind das Land Rheinland-Pfalz, der Rhein-Pfalz-Kreis und die Kranken- und Pflegekassen in Kooperation mit den Trägern der Beratungs-und Koordinierungsstellen. Die Pflegestützpunkte sind jeweils mit einer Beratungs- und Koordinierungsstelle in Vollzeit und einer Pflegeberaterstelle in Teilzeit besetzt. Jeder Pflegestützpunkt ist für ein bestimmtes Einzugsgebiet zuständig. In den Pflegestützpunkten werden Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige vertraulich, trägerneutral und kostenlos beraten. Die Beratung erfolgt telefonisch, im Pflegestützpunkt oder auf Wunsch in der häuslichen Umgebung der Ratsuchenden. In einem persönlichen Gespräch wird ein individueller Hilfeplan für die betroffenen Menschen erstellt. Sie erhalten einen Überblick über die regionalen Anbieter der ambulanten oder stationären Versorgung und die anfallenden Kosten. Auf Wunsch wird die Koordinierung der Versorgungs- und Unterstützungsangebote übernommen. Über die Finanzierungsmöglichkeiten der Dienstleistungen durch die Inanspruchnahme verschiedener Sozialleistungen wird ebenfalls informiert. © Jean-Paul CHASSENET / Fotolia 12 2. Sozial- und Lebensberatung im Alter und bei Pflegebedürftigkeit

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