Demenzratgeber für die Hansestadt und den Landkreis Lüneburg

Vorsorge und Betreuung Betreuungsverfügung Mit einer Betreuungsverfügung kann für den Fall, dass eine rechtliche Betreuung notwendig wird, festgelegt werden, wer bzw. wer auf kei- nen Fall als Betreuungsperson eingesetzt werden soll. Eine gesetzliche Betreuung wird angeordnet, wenn bei der betroffe- nen Person eine Hilfsbedürftigkeit vorliegt, (sie also ihre Angelegen- heiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann) und keine Vor- sorgevollmacht erteilt wurde. Wurde eine Vorsorgevollmacht erteilt, könnten Sie bereits in dieser vorsorglich bestimmen, welche Person eine notwendig werdende gesetzliche Betreuung übernehmen soll. Das Gericht ist verpflichtet, Ihre durch die Betreuungsverfügung geäu- ßerten persönlichen Wünsche zu berücksichtigen. Patientenverfügung Unklarheiten in medizinischen Fragen können Sie am besten mit einer sogenannten Patientenverfügung vorbeugen. Damit dokumentieren Sie, wie Sie für den Fall, dass Sie sich selbst nicht mehr äußern können, behandelt werden möchten. Mit einer schriftlichen Patientenverfü- gung können Patientinnen und Patienten vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlas- sen sind, falls sie sich nicht mehr selbst äußern können. Bei den bestehenden medizinischen Möglichkeiten wird es immer wichtiger, sich konkret zu äußern, da Ärzte grundsätzlich dem medi- zinischen Eid und gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet sind, Leben so lange wie möglich zu erhalten. Mit einer Patientenverfügung kön- nen Sie Ihren Willen für die gewünschte medizinische Behandlung festlegen, wenn sie durch einen Unfall oder eine Erkrankung selbst nicht mehr ansprechbar sind. Die Patientenverfügung dient dazu, Zweifel am mutmaßlichen Willen des Patienten auszuschließen. Die Verfügung sollte möglichst detailliert sein und kann auch handschrift- lich abgefasst sein. Nähere Informationen erhalten Sie u. a. im: Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) – REGION Lüneburg Schröderstraße 16, 21335 Lüneburg Telefon: 04131 309-3094 www.lueneburg.de/senioren sowie in der kostenlosen Seniorenrechtsberatung jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat von 14:30 –16:30 Uhr und montags von 14:00 – 15:00 Uhr (nur telefonisch) im Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) Schröderstraße 16, 21335 Lüneburg Telefon: 04131 309-3811 www.lueneburg.de/senioren Betreuungsverein Lüneburg e. V. Auf demWüstenort 4, 21335 Lüneburg Telefon: 04131 789580 www.betreuungsverein-lueneburg.de Betreuungsstelle des Landkreises Lüneburg Neuetorstraße 3, 21335 Lüneburg Telefon: 04131 26-1231 oder 26-1595 oder 26-1585 oder 26-1639 oder 26-1789 Sprechzeiten: Mo. / Mi. / Do. / Fr. von 08:30 – 12:00 Uhr und nach Vereinbarung Publikationen der Bundesregierung: www.bmjv.de 53 Vorsorge und Betreuung

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