Demenzratgeber für die Hansestadt und den Landkreis Lüneburg

Finanzierung und Sozialleistungen sich nicht nachzufragen, wenn etwas für Sie unklar ist. Insbesondere bei demenziell erkrankten Pflegebedürftigen sollte ein gemeinsames Begutachtungsgespräch mit den Angehörigen und den pflegenden Personen geführt werden. Auch diesem Personenkreis wird empfoh- len, sich auf das Gespräch vorzubereiten und insbesondere zu den erforderlichen Pflegezeiten Aufzeichnungen zu machen – besonders, wenn der zu Pflegende bei bestimmten Tätigkeiten angeleitet oder beaufsichtigt werden muss. Gegen den Bescheid der Pflegekasse (dieser wird nach der Begutach- tung des MDK erstellt) ist innerhalb eines Monats Widerspruch mög- lich. Dieser ist kostenlos und kann formlos und mit entsprechender Begründung bei der Pflegekasse eingereicht werden. Das Gutachten des MDK wird Ihnen in der Regel durch die Pflegekasse zusammen mit dem Pflegebescheid zugeschickt. Sollte der Widerspruch erfolglos bleiben, ist die Klage beim Sozialgericht möglich. Diese ist kostenfrei. Pflege zu Hause Pflegegeld Wenn Sie die Pflegehilfe für sich selbst organisiert haben, z. B. durch Angehörige, Nachbarn, Bekannte, so zahlt die Pflegekasse ein monat- liches Pflegegeld. Über die Verwendung des Pflegegeldes kann der Pflegebedürftige grundsätzlich frei verfügen. In der Regel gibt er das Pflegegeld an die Personen weiter, die ihn pflegen und betreuen. Das Pflegegeld beträgt: Pflegegrad Pflegegeld Entlastungsleistungen 1 0 € 125 € 2 316 € 125 € 3 545 € 125 € 4 728 € 125 € 5 901 € 125 € Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld seine erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch eine private Pflegeperson in geeigneter Weise selbst sicherstellt. Bei reinem Pflegegeldbezug ist ein Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI in folgenden Abständen durch einen frei wählbaren zugelassenen Pflegedienst in der Häuslichkeit in Anspruch zu nehmen: PG 2-3 halbjährlich PG 4-5 vierteljährlich Die Kosten für diesen Einsatz übernimmt die Pflegekasse. Pflegesachleistung Pflegesachleistungen werden gewährt, wenn die Pflege durch pro- fessionelle Pflegekräfte eines ambulanten Pflegedienstes erbracht wird. Auch die Höhe der Pflegesachleistungen ist von dem Pflegegrad abhängig und beträgt: Pflegegrad Pflegesachleistung Entlastungsleistungen 1 0 € 125 € 2 689 € 125 € 3 1.298 € 125 € 4 1.612 € 125 € 5 1.995 € 125 € 57 Finanzierung und Sozialleistungen © Erwin Wodicka · colourbox.com

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