Älter werden in Lünen

42 Pflege und Pflegeversicherung Während einer Verhinderungspflege wird Pflege­ bedürftigen 50 Prozent des bisher gezahlten Pflegegeldes durch die Pflegekasse fortgezahlt, um finanzielle Belastungen, die auch während einer Verhinderungspflege bestehen, abzumildern. Wichtig zu beachten ist, dass „Verhinderungs- pflege“ erstmalig nach sechs Monaten häuslicher Pflege in Anspruch genommen werden kann. ÜBERGANGSPFLEGE FÜR MENSCHEN OHNE PFLEGEGRAD Es gibt Fälle, in denen Menschen vorübergehend Pflege benötigen, ohne dass eine Pflegebedürf- tigkeit im Sinne der Pflegeversicherung vorliegt, zum Beispiel nach einer Operation oder nach einer schwerwiegenden Erkrankung. Bisher hatten Patientinnen und Patienten in diesen Fällen keinen Anspruch auf gesetzliche Leistungen der Krankenversicherung. Diese Versorgungslücke wurde mit dem sog. „Krankenhausstrukturge- setz“ mit der Anschlussversorgung nach einem Krankenhausaufenthalt geschlossen. Es wurde ein neuer Anspruch auf Kurzzeitpflege als Leistung der Krankenkassen eingeführt. Seither haben Versicherte für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege sowie auf eine Haus- haltshilfe. Befinden sich auch noch Kinder im Haushalt, die bei Beginn der Leistung jünger als zwölf Jahre oder behindert und auf Hilfe ange- wiesen sind, so kann die Haushaltshilfe auf bis zu 26 Wochen verlängert werden. Reichen diese Leistungen nicht aus, so besteht der Anspruch auf Aufnahme in eine Kurzzeitpflegeein- richtung für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr (siehe Kurzzeitpflege). In diesem Fall handelt es sich nicht um eine Leis- tung der Pflegekasse, sondern der Krankenkasse, die sich an den Kosten für Pflege, Betreuung und Behandlungspflege mit einem Betrag von maximal 1.612,– E jährlich beteiligt. Die Vorraussetzung ist, dass keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad II, III, IV oder V im Sinne des Elften Buches Sozialge- setzbuch (SGB VI „Pflegeversicherung“) festgestellt wurde. INFORMATIONEN UND LEISTUNGEN FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE UND PFLEGEPERSONEN Gesprächskreise für pflegende Angehörige Die Gesprächskreise für pflegende Angehörige dienen dem wichtigen, meist durch Fachpersonal begleiteten, Austausch von gemeinsamen Erfah- rungen in der häuslichen Pflegesituation sowie dem Austausch von Informationen über Hilfs­ angebote, Pflegeversicherung, Krankheitsbilder etc. Alle in Lünen vorhandenen Gesprächskreise sind nicht an die Nutzung anderer Angebote der Träger bzw. Anbieter gebunden, kostenlos und offen für alle Interessierten. Angebote der Wohlfahrtsverbände in Lünen Caritasverband Lünen-Selm-Werne e. V. Lange Straße 84 44532 Lünen Telefon: 02306 / 70 04 - 0 Ansprechpartner: Rüdiger Willms Telefon: 02306 / 70 04 – 10 22 E-Mail: willms@caritas-luenen.de Internet: www.caritas-luenen.de Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Gesprächskreis für pflegende Angehörige im DRK-Mehrgenerationenhaus Luisenhüttenstraße 25 44536 Lünen Ansprechpartner: Tim Jesella Telefon: 02306 / 20 54 11 oder 0152 / 53 05 64 53 E-Mail: tim.jesella@drk-luenen.de Bürozeiten: dienstags und donnerstags 10:30 – 15:30 Uhr Auch einige private Pflegedienste bieten Gesprächskreise für pflegende Angehörige an, Aus- künfte hierzu geben die jeweiligen Pflegedienste. Angebote für spezielle Gesprächskreise zum Thema „Demenz“ sind im Kapitel „Demenz – was nun?“ ab Seite 49 zu finden. Soziale Sicherung der Pflegeperson Die Pflegekasse prüft auf Antrag, ob für Pflege- personen Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden können.

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