Schule - und was dann? IHK Rheinhessen

© fotomek - Fotolia 60 Die Bewerbung Was ein Auszubildender/eine Auszubil- dende darf und was nicht, was er/sie tun muss und was nicht, ist gesetz- lich genau festgelegt. Die Rechte und Pflichten eines Azubis sind in folgenden Gesetzen bzw. Verordnun- gen geregelt: Berufsbildungsgesetz (BBiG), Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), Handwerksordnungen, Ausbilder-Eignungsverordnung und andere Gesetze und Bestimmungen. Rechte eines Azubis: Vergütung: Der/die Auszubildende erhält eine angemessene Ausbildungsvergütung. Ausbildungsmittel : Du hast einen Anspruch auf kosten- lose Ausbildungsmittel, wie z. B. Werkzeuge, die dir der Ausbildungs- betrieb zur Verfügung stellen muss. Freistellung: Grundrecht ist die Freistellung für Ausbildungsmaßnahmen, d. h., dass du für deinen Berufsschulunterricht von der Arbeit freigestellt wirst. Ausbildungsziel: Du hast ein Recht darauf, lediglich Aufgaben verrichten zu müssen, die mit dem Ausbildungsziel in direktem Zusammenhang stehen. Beispielsweise musst du keine privaten Besorgungen für den Chef/die Chefin machen. Kündigungsrecht: Als Azubi hast du auch eine spezielle Kündigungsmöglichkeit; somit kannst du das Ausbildungsverhältnis mit einer vierwöchigen Frist beenden. Zeugnis: Du hast einen Anspruch auf ein quali- fiziertes Zeugnis, welches der Ausbil- dungsbetrieb am Ende der Ausbildung ausstellen muss. Vertretung: Treffen bestimmte Voraussetzungen zu, ist der Betrieb dazu verpflichtet, eine Jugend- und Auszubildendenver- tretung zu bilden, welche dann die Interessen der Jugendlichen vertritt. Pflichten eines Azubis: Lernpflicht: Dies bedeutet, dass du kontinuierlich lernen solltest und dich bemühen musst, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Sorgfaltspflicht : Alle Tätigkeiten in Betrieb und Berufsschule müssen immer ordent- lich und zuverlässig von dir erfüllt werden; dazu gehört auch das Führen des Berichtsheftes. Teilnahmepflicht: Der Besuch der Berufsschule ist für dich ebenfalls vorgeschrieben. Anweisungen: Du musst die Anweisungen des Ausbilders/der Ausbilderin befolgen und die angeordneten Aufgaben erledigen. Betriebsordnung: Es besteht die Verpflichtung, die Betriebsordnung einzuhalten und beispielsweise bestimmte Schutzkleidung zu tragen – falls vorgeschrieben. Bewahrungspflicht: Mit den Arbeitsmaterialien, also Werkzeugen, Maschinen usw., musst du sorgsam und vorsichtig umgehen. Schweigepflicht: Über betriebsinterne Dinge musst du Stillschweigen wahren. Es ist verboten, Betriebsgeheimnisse auszuplaudern. Krankmeldung: Wenn du krankheitsbedingt nicht zur Arbeit kommen kannst, bist du zur Krankmeldung und Vorlage einer ärzt- lichen Bescheinigung verpflichtet. DIE RECHTE UND PFLICHTEN DES AUSZUBILDENDEN © pairhandmade - stock.adobe.com

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=