Ratgeber für Senioren der Stadt Netphen

26 Pflegehilfsmittel Wer pflegebedürftig ist, kann Hilfsmittel beanspruchen, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von den Krankenkassen oder von anderen Trägern (Versorgungsämter, Berufsgenossenschaften) übernommen werden. Die Hilfsmittel müssen grundsätzlich verordnungsfähig sein. Verordnungsfähig sind im Regelfall diejenigen Artikel, die im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sind. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihre Kranken- /Pflegekasse. Pflegeverbrauchsmittel Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1 erhalten bis zu 40,00 € im Monat für Pflegeverbrauchsmittel, wenn Sie den Kauf solcher Artikel durch Quittungen / Rechnungen belegen können. Zu den Pflegeverbrauchsmittel zählen Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Einmalhandschuhe, Einmalschutzschürzen, Einmal-Mundschutz sowie Haut- und Wunddesinfektionsmittel. Nicht darunter fallen Inkontinenzartikel wie Windeln, Vorlagen etc. Diese sind gegebenenfalls wenn die medizinische Indikation gegeben ist, über den Hausarzt auf einem kassenärztlichen Rezept zu verordnen. Die Artikel der Pflegeverbrauchsmittel können generell frei im Handel, also zum Beispiel in Drogeriefachmärkten, in Supermärkten, im Internethandel etc. erworben werden. Eine Bindung an bestimmte Anbieter gibt es nicht. Die Quittungen mit den erworbenen Artikeln können direkt bei der Pflegekasse eingereicht werden. Entscheidend ist, dass auf den Quittungen ersichtlich sein muss, welche Artikel angeschafft wurden. Pflegeberatung Seit 01. Januar 2009 hat jeder Pflegebedürftige, der Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz oder aufgrund einer privaten Pflege-Pflichtversicherung erhält, einen Rechtsanspruch gegenüber der Pflegekasse, bei der man versichert ist, auf eine individuelle Beratung und Hilfestellung. Dabei hat die Pflegeberatung auf Wunsch auch zu Hause oder in der Einrichtung, in der der Pflegebedürftige lebt, zu erfolgen. © Pixel-Shot/Adobe Stock

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