Ratgeber für Senioren der Stadt Netphen

www.netphen.de 27 PFLEGEARTEN Ganz im Interesse der Betroffenen gibt es verschiedene Pflegearten, die zuhause oder in einer professionellen Einrichtung genutzt werden können. Ob Sie als pflegebedürftige Person in den eigenen vierWänden von einem Angehörigen oder einer ausgebildeten Pflegekraft versorgt werden oder ob Sie eine stationäre Einrichtung besuchen, hängt in erster Linie von Ihrer Entscheidung ab. Dabei kommen verschiedene Faktoren ins Spiel, wie der Grad der Pflegebedürftigkeit, die Höhe der Pflegekosten und die bauliche Beschaffenheit der eigenen Wohnung. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie sich über die unterschiedlichen Möglichkeiten informieren und beraten lassen. Durch die Pflegeberater und Pflegeberaterinnen Ihrer Krankenkasse und in den örtlichen Pflegestützpunkten erfahren Sie, welche Art der Pflege für Sie am geeignetsten ist. Verhinderungspflege Wenn die Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus einem anderen wichtigen Grund zeitweise die Pflege nicht leisten kann, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflegeperson bis zu 1.612,00 € oder längstens für einen Zeitraum von 42 Tagen kalenderjährlich. Das Pflegegeld wird zur Hälfte für die Dauer von bis zu sechs Wochen lange weitergezahlt. Die Verhinderungspflege kann frühestens nach einem halben Jahr der Pflege durch private Pflegepersonen in der häuslichen Umgebung beantragt werden. Außerdem muss mindestens der Pflegegrad 2 festgestellt sein. Springt ein naher Angehöriger (Verwandte oder Verschwägerte bis zum2. Grad) oder eine imgleichen Haushalt lebende Person ein, sind die Aufwendungen grundsätzlich auf das 1,5-fache des Pflegegeldes beschränkt. Mehrkosten (z. B. Fahrtkosten, Nettoverdienstausfall) werden bis zu 1.612,00 € erstattet. Zusätzlich können jeweils nicht genutzte Leistungsbeträge der Kurzzeitpflege bis zu 50 Prozent (806,00 €) verwendet werden. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Steht die ausfallende Pflegeperson an weniger als acht Stunden am Tag für diePflegenicht zur Verfügung, führt dies nicht zueiner Anrechnung des Pflegegeldes. Auch bleibt das Zeitkontingent von 42 Tagen im Jahr ohne Berücksichtigung. Kurzzeitpflege Einrichtungen der Kurzzeitpflege nehmen pflegebedürftige Menschen für einen vorübergehenden Zeitraum auf, beispielsweise bei Krankheit oder Urlaub der Pflegeperson. Bei mindestens vorhandenem Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.774,00 € pro Kalenderjahr für maximal acht Wochen für die pflegebedingten Kosten und die Kosten der Ausbildungsumlage in der Kurzzeitpflegeeinrichtung. Wenn Verhinderungspflege nicht oder nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen wurde, kann der Betrag auf bis zu 3.224,00 € erhöht werden. Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Sonder- und Wunschleistungen (z. B. Einzelzimmer, Telefonkosten, Friseurkosten etc.) sind grundsätzlich selbst zu tragen. Eine Erstattung der Unterkunfts- und Verpflegungskosten ist über die Pflegekasse über die Entlastungsleistungen (siehe Abschnitt Entlastungsleistungen) möglich. Ambulante Pflegedienste in Netphen Um den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit und die damit verbundene Lebensqualität auch im Falle von Pflegebedürftigkeit zu gewährleisten ist es möglich, ambulante Pflegedienste in Anspruch zu nehmen. Ambulante Pflegedienste in der Stadt Netphen sind: Kirchlicher Pflegedienst Netphen Regina Frischeisen Markplatz 2 a, 57250 Netphen Telefon: 02738 24 40 E-Mail: pflegenetphen@kirchl-pflegedienst.de www.kirchlicher-pflegedienst-netphen.de Pflegedienst Jung Inhaberin Kathrin Jung Brauersdorfer Straße 21, 57250 Netphen Telefon: 02738 67 89 E-Mail: info@pflege-jung.de www.pflege-jung.de Checkliste So finden Sie den richtigen ambulanten Pflegedienst. Folgende Fragen können Ihnen bei der Entscheidung helfen: • Bietet Ihnen der Pflegedienst ein kostenloses und ausführliches Beratungsgespräch zu Hause an? • Hat der Pflegedienst einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse?

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