Wegweiser für Senioren im Landkreis Neu-Ulm

Wegweiser für Senioren I 47 Rechtliche Vorschriften Im Rahmen der Demenzerkrankung, aber auch bei anderen Krankheitsbildern gibt es zahlreiche gesetz- liche Regelungen, die es zu beachten gilt. Weil De- menzkrankemit fortlaufendemProzess der Krankheit ihre Geschäftsfähigkeit verlieren, sind abgeschlosse- ne Rechtsgeschäfte nicht mehr gültig. Zudem kann im Falle der medizinisch notwendigen Gabe von Me- dikamenten die Einwilligungsfähigkeit des Demenz- kranken eingeschränkt sein, sodass die Einwilligung durch einen gesetzlichen Betreuer notwendig wird. Alternativ kann dies auch ein Bevollmächtigter (zum Beispiel ein Angehöriger) sein. Demenzkranke dürfen zudem nicht als Führer eines Automobils unterwegs sein. Zu Beginn einer Demenzerkrankung sollten die Betroffenen deshalb einer Person ihres Vertrauens eine Vollmacht geben. Die sogenannte Vorsorgevoll- macht sollte nach Möglichkeit bei einem Notar hin- terlegt werden. Diese Vollmacht wird erst dann gültig, wenn ein entsprechend ärztlich diagnostizierter Ver- lust der Geschäftsfähigkeit eintritt. Daneben kann durch ein Gericht eine gesetzliche Betreuung eingeleitet werden. In aller Regel werden hierfür die nächsten Angehörigen als Betreuer ein- gesetzt, sofern diese für die Tätigkeit als Betreuer nach Maßgabe des Gerichts, infrage kommen. In aller Regel werden die Gerichte dies befürworten, da Angehörige bei den Demenzkranken vielfach ein be- sonderes Vertrauen genießen. Stationäre Einrichtungen für Demenzkranke Stationäre Einrichtungen bieten gerade für Angehö- rige von Demenzkranken die Möglichkeit, eine Ent- lastung in einer schwierigen Situation herbeizuführen. In aller Regel sollte die Betreuungseinrichtung der letzte Schritt im Verlauf der Erkrankung sein. Je nach Fortschritt der Erkrankung können Hausgemein- schaften, Wohngemeinschaften oder rein stationäre Pflegeeinrichtungen wie die Gerontopsychiatrie not- wendig werden. Das Gericht kann auch die Einwei- sung in eine derartige Pflegeeinrichtung anordnen. Grundlegend sollten sämtliche noch vorhandenen Ressourcen des Demenzkranken genutzt werden und danach die Pflegeeinrichtung ausgesucht wer- den. Zudem gilt es darauf zu achten, dass die Pfle- geeinrichtung speziell geschultes Personal für de- mente Patienten aufweist. Die Hausgemeinschaften Demenz beziehungsweise betreuten Wohngruppen haben den großen Vorteil, dass die Betroffenen einen Groß- teil ihrer Ressourcen im Alltag noch nutzen können. So findet beispielsweise ein gemeinsames Kochen und Tischdecken statt. Gleichzeitig gibt es qualifi- ziertes Pflegepersonal, welches rund um die Uhr für die Betroffenen da ist. Pflegebedarf und Betreuungsangebote Der Pflegebedarf für dementiell erkrankte Personen orientiert sich in erster Linie an den noch vorhande- nen kognitiven Fähigkeiten. Je nach vorhandenen Ressourcen können die Betroffenen sich imRahmen der Grundpflege oftmals unter Anleitung noch selbst versorgen. Vielfach kommen Hilfen wie das Anziehen und die Kontrolle der Nahrungsaufnahme hinzu. Ebenso ist seitens des Pflegepersonals darauf zu achten, dass die Demenzkranken genug Nahrung und Flüssigkeit aufnehmen. Der Pflegebedarf ist zwingend am individuellen Zustand des Betroffenen zu messen und nicht in bestimmten, festgelegten Kategorien messbar. So sehr die Demenz ein nach ICD-10 festgelegtes Krankheitsbild darstellt, so indi- viduell ist der Verlauf der Erkrankung. Der Pflege- bedarf wird in erster Linie durch Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes (MDK) festgelegt. Darüber hinaus kann der Pflegebedarf auch durch den Haus- arzt oder einen entsprechend qualifizierten Facharzt für Psychiatrie festgelegt werden. Zu Beginn der Erkrankung wird in aller Regel ein so- genannter Betreuungsassistent zur Seite gestellt. Die- ser Alltagsbegleiter dient dazu, dem Demenzkranken einmöglichst langes Leben in der eigenen gewohnten Umgebungzuermöglichen.DieBetreuungsassistenten übernehmen Alltagsaufgaben im Haushalt und leich- te Pflegetätigkeiten. Diese dürfen jedoch keine Tätig- keiten einer examinierten Pflegekraft ausüben. Als weiterer individueller Bedarf für demente Perso- nen bieten sich bestimmte Betreuungsangebote an. Dies können neben Selbsthilfegruppen (in erster Linie in der Anfangsphase der Erkrankung und für Angehörige) Tageskliniken oder stundenweise Be- treuungsangebote sein. Daneben gibt es sogenann- te Kurzzeitpflegeplätze. Diese dienen Angehörigen dazu, für einen bestimmten Zeitraum entlastet zu werden.

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