Älter werden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Pflegeversicherung und andere finanzielle Hil fen 68 Antrag kann beim zuständigen Sozi- alamt gestellt werden. Ein Unterhalts- rückgriff erfolgt nur bei der Hilfe zum Lebensunterhalt; bei der Grundsi- cherung nur in den Fällen, bei denen vermutet wird, dass das Jahresein- kommen der Unterhaltspflichtigen 100.000 Euro übersteigt. Wohngeld Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwen- dungen werden anerkannt, soweit diese angemessen sind. Hieraus erwächst für jeden kommunalen Grundsicherungsträger die Pflicht, für seinen Zuständigkeitsbereich die Angemessenheit sowohl der Leistun- gen für Unterkunft als auch der Leis- tungen für Heizung zu bestimmen. Hilfe zur Pflege Gibt es einen Pflegebedarf, der nicht oder nicht vollständig von der Pfle- geversicherung gedeckt ist, kann – wenn eigenes Einkommen oder Ver- mögen nicht ausreichen – Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe beantragt werden. Grundsicherung im Alter Hilfe zum Lebensunterhalt für befristet Erwerbsunfähige oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für dauerhaft Erwerbsunfähige kann gewährt wer- den, wenn aus eigenem Einkommen (auch Rente) und Vermögen der Bedarf an Ernährung, Kleidung und Wohnung nicht gedeckt oder wenn kein Einkommen vorhanden ist. Ein Angebote und zugelassene Pflege- einrichtungen einen Entlastungsbe- trag von 125 Euro geltend machen. Innerhalb der stationären Pflege blei- ben die Eigenanteile ab Pflegegrad 2 einheitlich. Das heißt, dass wenn sich der Pflegegrad erhöht, der Eigenan- teil deswegen nicht steigt. Darüber hinaus gilt ein Bestandsschutz: Falls Pflegebedürftige nach der Neu- regelung nur noch Anspruch auf geringere Leistungen der Pflegver- sicherung hätten, wird dieser Diffe- renzbetrag durch die Pflegekasse gedeckt. Durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs haben mehr Menschen einen Anspruch auf Pflegeleistung. Daraus ergibt sich ein Anstieg des Beitragssatzes der Pfle- geversicherung seit dem 1. Januar 2017 um 0,2 Prozentpunkte. © WavebreakMediaMicr o - stock.adobe.com
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