Älter werden und akitv bleiben im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

5. Pflegeleistungen und finanzielle Hilfen 5.2 Essen auf Rädern Diese Leistung wird von Wohlfahrtsverbänden, ambulanten Pflegediensten, Hilfsorganisationen, aber auch privaten Anbietern angeboten. Es dient der Versorgung, sofern Personen nicht (mehr) in der Lage sind, selbstständig Lebensmittel einzukaufen und / oder zuzubereiten. Das Essen wird im Normalfall von einem Lieferanten direkt bis an die Wohnungstür oder sogar in die Wohnung gebracht. Man kann dafür im Vorwege aus einer Menükarte mit mehreren angebotenen Gerichten das jeweilige Wunschtagesgericht auswählen. Dabei kann nur für einige Tage oder aber für die gesamte Woche bestellt werden. Auch für bestimmte einzuhaltende Diäten gibt es spezielle Speisen, beispielsweise für Diabetiker. Dieses Angebot stellt jedoch keine Leistung der Pflegekasse dar und muss daher selbst finanziert werden. 5.3 Leistungen des Versorgungsamtes Das Versorgungsamt Neubrandenburg ist als zuständige Stelle des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) MV Ansprechpartner und Leistungsträger für die Menschen mit Behinderung in unserem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Das Amt prüft das Vorliegen einer Behinderung, den Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen. Weiterhin ist das Versorgungsamt zuständig für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises. Feststellung des Grades der Behinderung Um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken, erhalten behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen Leistungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) und den für Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen. 36 © pikselstock - stock.adobe.com

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