Älter werden in Odenthal Seniorenwegweiser

15 die Ersatzpflege auf bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr begrenzt, bei stundenweiser Verhinderungspflege ist die Ersatzpflege zeitlich unbegrenzt je Kalenderjahr möglich. Bei Verhinderungspflege durch nahe Angehörige sind die Aufwendungen grundsätzlich auf den 1,5-fachen Betrag des Pflegegeldes der festgestellten Pflegestufe beschränkt. Es kann bis zu 50 Prozent des Leistungsbezugs für Kurzzeit­ pflege (das sind 806 €) für Verhinderungspflege ausgege­ ben werden. Der im Kalenderjahr bestehende, noch nicht verbrauchte Leistungsbetrag für Verhinderungspflege kann auch für Leistungen der Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Das bisher bezogene Pflegegeld wird während der Kurz­ zeitpflege bis zu acht Wochen, während der tageweisen Verhinderungspflege bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr zur Hälfte fortgewährt. Wird die Verhinderungspflege über das Jahr verteilt stunden­ weise (unter acht Stunden täglich) in Anspruch genommen, wird das Pflegegeld unvermindert weitergezahlt. Aufgaben (BAFzA, Informationen unter: www.bafza.de, Te le­ fon: 0221 3673-0) beantragt werden. Angehörige, die in ihrer Familie die häusliche Pflege sichern, können an kostenlosen Pflegekursen der Pflegekassen teil­ nehmen. Kontaktdaten können bei den Pflegekassen nach­ gefragt werden. 6. Pflegehilfsmittel Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit t ech- nischen Pflegehilfsmitteln (z. B. Wannenlift, Rollstuhl, Pfle­ gebett, Hausnotruf). Die Pflegekassen stellen größere Hilfs­ mittel meist leihweise zur Verfügung. Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (z. B. Desinfektions­ mittel, Unterlagen, Einmalhandschuhe) bezuschusst die Pfle­ gekasse mit bis zu 40 € im Monat. Die Sanitätshäuser infor­ mieren über vorhandene Pflegehilfsmittel. Wenn Hilfsmittel aufgrund einer Erkrankung erforderlich sind und ärztlich verordnet werden, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. 7. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Die häusliche Pflege soll ermöglicht, gefördert oder gestärkt werden, indem die Pflegekassen sich finanziell an Maßnah­ men zur Verbesserung des Wohnumfeldes beteiligen. Sie bezuschusst auf Antrag Umbaumaßnahmen im Haus oder in der Wohnung bis zu einem Betrag von 4.000 € (s. auch unter „ambulant betreute Wohngruppe“). Wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen, können die Ansprüche kombiniert werden, höchstens bis zu 16.000 €. 8. Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege Wenn die häusliche Versorgung vorübergehend nicht im erforderlichen Umfang sichergestellt werden kann (z. B. weil die Pflegeperson krank wird oder Urlaub machen möchte), gibt es die Möglichkeit, Pflegebedürftige des Pflegegrades 2 bis 5 im Rahmen der Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung unterzubringen. Für maximal acht Wochen je Kalenderjahr übernimmt die Pflegekasse unabhängig vom Pflegegrad Pflegekosten höchstens bis zu 1.612 € pro Jahr. Kontaktdaten der Pflegeeinrichtungen mit eingestreuten bzw. solitären Kurzzeitpflegeplätzen im Rheinisch-Bergi­ schen Kreis erhalten Sie in der Pflegeberatungsstelle der Gemeinde Odenthal. Bei Ausfall der Pflegeperson ist es auch möglich, tage- oder stundenweise Verhinderungspflege zu beantragen, wenn der Pflegebedürftige des Pflegegrades 2 bis 5 zuvor bereits sechs Monate zu Hause von einer Pflegeperson gepflegt wurde. Die Pflegeversicherung übernimmt Kosten für Ersatz- Pflegepersonen, diemit demPflegebedürftigen nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind und nicht mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, bis zu einem Höchst­ betrag von 1.612 € . Bei tageweiser Verhinderungspflege ist IV HILFSANGEBOTE V WOHNEN IM ALTER VI BETREUUNGEN, VOLLMACHTEN VII AKTIV IM ALTER 24 Stunden Seniorenbetreuung Wir beraten Sie gern! Telefon: 02202 959516 COLIBRI Seniorenbetreuung GmbH Am Steinberg 6 · 51519 Odenthal www.colibri-seniorenbetreuung.de Unsere Leistungen: 3 24 Stunden Betreuung in der gewohnten Umgebung 3 Fürsorgliche und bezahlbare Betreuung 3 Aufrechterhaltung sozialer Kontakte 3 Weiterhin selbstbestimmt zu Hause leben 3 Entlastung von Angehörigen 3 Kompetente und persönliche Beratung

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