Älter werden in Odenthal

14 III Pflegeversicherung ` ` Leistungen der Pflegeversicherung Leistungen der Pflegekasse werden grundsätzlich auf Antrag gewährt. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre Pflegekasse. 1. Pflegegeld Pflegebedürftigen wird bei häuslicher Pflege Pflegegeld ausgezahlt, wenn sie die Pflege mithilfe von Ehrenamtlichen (z. B. Angehörigen, Verwandten, Bekannten, Nachbarn) selbst organisieren. Damit können sie die Pflegehilfe vergüten. Pflegegrad 1 – Pflegegrad 2 316 € Pflegegrad 3 545 € Pflegegrad 4 728 € Pflegegrad 5 901 € 2. Pflegesachleistung Pflegebedürftige erhalten Pflegesachleistung, wenn die Grundpflege (z. B. Körperpflege, An- und Ausziehen, Mobili­ sation), hauswirtschaftliche Unterstützung und/oder Betreu­ ungsleistungen durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst durchgeführt werden. Der Pflegedienst rechnet unmittelbar mit der Pflegekasse ab. 4. Einzelpunkte im Bereich der Selbstversorgung (über­ wiegend selbstständig, überwiegend unselbstständig, unselbstständig): z. B. Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen/Trinken, Bewältigen von Folgen einer Inkontinenz 5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen in Bezug auf ärztlich angeordnete behand- lungspflegerische und therapeutische Maßnahmen (erforderliche Hilfe pro Tag, pro Woche, pro Monat): z. B. Medikation, Injektionen, körpernahe Hilfsmittel, Verband­ wechsel und Wundversorgung, Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung, Arztbesuche, Besuch anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen, das Einhalten einer Diät oder anderer krankheits- oder thera­ piebedingter Verhaltensvorschriften 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (überwiegend selbstständig, überwiegend unselbststän­ dig, unselbstständig): z. B. Gestaltung des Tagesablaufs, soziale Kontakte, Beschäftigung Die Einzelergebnisse der gutachterlichen Einschätzung wer­ den nach festgelegten Berechnungsregeln summiert und gewichtet. Der daraus entstehende gewichtete Punktwert wird in eine fünfstufige Skala, die das Ausmaß der Beein­ trächtigung widerspiegelt, als Pflegegrad zugeordnet. © Cora Berndt-Stühmer

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