Älter werden in Odenthal

15 III Pflegeversicherung Kontaktdaten von Dienstleistern niedrigschwelliger Betreu­ ungsangebote erhalten Sie in der Pflegeberatungsstelle der Gemeinde Odenthal. 4. Soziale Absicherung der Pflegeperson Übt eine Pflegeperson regelmäßig mindestens zehn Stun­ den, verteilt auf wenigstens zweimal pro Woche die Pflege aus und ist nicht mehr als 30 Wochenstunden erwerbstä­ tig, zahlt die Pflegeversicherung auf Antrag Beiträge zur Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Eine Zusammenrechnung von Pflegetätigkeiten unter zehn Stun­ den bei mehreren Pflegebedürftigen ist möglich. Ebenfalls ist die Pflegeperson kostenfrei unfallversichert. 5. Kurzzeitige Arbeitsverhinderung, Pflegezeit und Famili- enpflegezeit, Pflegekurse für pflegende Angehörige Häufig sehen sich berufstätige Angehörige relativ kurzfris­ tig einer Pflegesituation gegenüber, die ein rasches Han­ deln erfordert (z. B. bei Krankenhausentlassung des nahen pflegebedürftigen Angehörigen oder wenn sich der Gesund­ heitszustand akut verschlechtert). Umdie Pflege organisato­ risch sichern zu können, hat ein naher Angehöriger ein Recht auf eine zehntägige Auszeit vom Beruf. Der Lohnausfall wird als Pflegeunterstützungsgeld (max. 90 Prozent des Nettover­ dienstes) durch die Pflegekasse des Pflegebedürftigen nach Pflegegrad 1 – Pflegegrad 2 724 € Pflegegrad 3 1.363 € Pflegegrad 4 1.693 € Pflegegrad 5 2.095 € Behandlungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst (z. B. Medikamentenkontrolle, Wundversorgung, Messen von Blutdruck oder Blutzucker, Setzen von Spritzen) wird vom Hausarzt verordnet und über die Krankenversicherung finanziert. Adressen der ambulanten Pflegedienste imRheinisch-Bergi­ schen Kreis erhalten Sie in der Pflegeberatungsstelle der Gemeinde Odenthal. Eine Kombination von Sach- und Geldleistung ist möglich. 3. Zusätzlicher Betreuungs- und Entlastungsbetrag Mit dieser Leistung werden insbesondere für Pflegepersonen zusätzliche Möglichkeiten zur Entlastung geschaffen und für Betroffene aktivierende und qualitätsgesicherte Betreu­ ungsangebote zur Verfügung gestellt. Die jeweiligen Beträge werden nicht bar ausgezahlt, sondern anhand eingereichter Rechnungen für anerkannte niedrigschwellige Betreuungs­ angebote (z. B. Gruppenangebote, stundenweise Einzelbe­ treuungsangebote) oder Aufwendungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Tages- oder Kurzzeitpflege verrechnet. Es können bis zu 125 €/Monat in Anspruch genommen werden. Wer seinen Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen nicht voll ausschöpft, kann den nicht für den Bezug von Sachleistungen genutzten Betrag – maxi­ mal aber 40 Prozent des hierfür vorgesehenen Leistungsbe­ trags – für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungs­ angebote verwenden. · · · · · · · · Ich biete Ihnen die individuelle und bedarfsgerechte Dienstleistung, für die Pflegedienste keine Zeit haben und Haushaltsdienste nicht qualifiziert sind. Seniorenassistenz – Ute Fliegen § + Persönliche Beratung: Tel. 02204-7675661 PROMEDICA PLUS Rhein-Berg Süd Andreas Stammler Parkstraße 86 | 51427 Bergisch-Gladbach rhein-berg-sued@promedicaplus.de www.promedicaplus.de/rhein-berg-sued Alltagsbetreuung und Pflege in häuslicher Gemeinschaft Legal. Fürsorglich. Zuverlässig.

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