Älter werden und aktiv bleiben in der Stadt Oelde

19 sind, nicht aber auf Personen, die sich im Eingangs- oder Berufsbildungsbereich befinden. Sollten diese Personen am gemeinschaftlichen Mit­ tagessen in der WfbM teilnehmen und Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbs­ minderung nach dem 4. Kapitel SGB XII erhalten, besteht ferner die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme der für das Mittagessen entstehen­ den Kosten zu stellen. Die Kosten betragen zurzeit 64,60 Euro bei einer 5-Tage-Woche und würden dann im Rahmen der Grundsicherung als zusätzli­ cher Bedarf anerkannt. 2.4 Wohngeld Auf Mietbeihilfe (Wohngeld) besteht ein Rechtsan­ spruch. Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte seinen Anspruch geltend machen. Die Höhe des Wohngeldes hängt ab • vom Familieneinkommen, • von der Zahl der zum Haushalt zählenden Familienmitglieder, • von der monatlichen Miete oder Belastung (bei Eigentum/Eigenheim), die bis zu einem bestimm­ ten Höchstbetrag berücksichtigt wird. Scheuen Sie sich nicht, die Wohngeldstelle aufzusu­ chen, wenn Sie Fragen haben oder zweifeln, ob Ihr Wohngeldantrag Aussicht auf Erfolg hat. Die Mitar­ beiter werden Ihnen mit Rat und Tat zur Seite ste­ hen. Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen. Wenn Sie prüfen möchten, ob Sie Leistungen des SGB XII erhalten können, wenden Sie sich vertrau­ ensvoll an die Mitarbeiter/-innen der Stadt Oelde/Fachdienst Soziales, Familien und Senioren Margarethe Combrink, Telefon: 02522/72-114 Jan Bräutigam, Telefon: 02522/72-130 Roswitha Kammermann, Telefon: 02522/72-112 2.3 Leistungen der Eingliederungshilfe/ Neuerungen Seit dem 01.01.2020 können auch Personen, die Leistungen der Eingliederungshilfe vom LWL erhal­ ten und in einer sog. „besonderen Wohnform“ (frü­ her: Einrichtung) wohnen (z. B. Ambrosiushaus, LWL-Wohnverbund Lippstadt, sonstige „Einrichtun­ gen“ der Behindertenhilfe), Leistungen der Grundsi­ cherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII oder Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII beantragen. Inhaltlich läuft aber alles so ab wie bei den bisherigen Grundsicherungs- und Sozialhil­ fefällen auch, weshalb wir sozusagen lediglich einen Kundenkreis dazugewonnen haben. Außerdem können seit dem 01.01.2020 alle Perso­ nen, die in eine Werkstatt für behinderte Menschen gehen, ganz unabhängig vom jeweiligen Werkstatt­ teil einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII stellen. Früher traf das nur auf die Personen zu, die in der WfbM im Arbeitsbereich tätig

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