Älter werden und aktiv bleiben in der Stadt Oelde

20 2.5 Gebührenbefreiung für Rundfunk und Fernsehen Wer bestimmte staatliche Sozialleistungen wie Sozi­ alhilfe, Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhält, kann sich auf Antrag von der Rundfunkgebührenpflicht befreien lassen. Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen „RF“ zuerkannt wurde, bezahlen ein Drittel des Beitrags (= derzeit 5,99 Euro mtl.). Taubblinde und Empfänger von Blindenhilfe können sich auf Antrag ganz befreien lassen. Heimbewoh­ ner von vollstationären Einrichtungen und Behinder­ teneinrichtungen, die dort dauerhaft vollstationär betreut und gepflegt werden, müssen keinen Rund­ funkbeitrag zahlen. Antragsformulare für die Befreiung von der Rund­ funkgebührenpflicht erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Oelde oder im Internet unter: www. rundfunkbeitrag.de. Au skünfte erhalten Sie auch bei Roswitha Kammermann, Fachdienst 500. 2.6 Telefongebührenermäßigung Unter Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit demMerkzeichen RF oder eines gültigen Bescheides über Leistungen der Sozialhilfe kann im „T-Punkt“ (Telekom) der Sozialanschluss beantragt werden. Sind Sie von den Rundfunk- und Fernsehgebühren befreit, können Sie ebenfalls den Antrag auf Ver­ günstigungen im Telefondienst stellen. Antragsfor­ mulare erhalten Sie in jedem T-Punkt oder in jedem Fachdienst Soziales, Familien und Senioren Wohngeldstelle Oelde Peter Kühnapfel, Telefon: 02522/72-110 Eine erste Probeberechnung können Sie selbst mit dem Wohngeldrechner im Internet unter www. wohngeldrechner.nrw.de er stellen. Beachten: Die Berechnung ist nur eine Probe und nicht verbindlich! © Getty Images/Comstock Images

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