Älter werden und aktiv bleiben in der Stadt Oelde

21 werden jedem Bescheid beigefügt oder können im Internet (www.versorgungsaemter.de) na chgelesen werden. Anträge erhalten Sie bei den Beratungsstellen der verschiedenen Verbände wie VdK, Sozialverband Deutschland e. V., Bürgerbüro der Stadt Oelde sowie im Fachdienst Soziales, Familien und Senioren, Ros­ witha Kammermann. Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte an: Kreis Warendorf, Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf, Telefon: 02581/53-5050. 1 - Parkerleichterung für Schwerbehinderte: blau Wer in seinem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) verzeichnet hat, kann bei der Stadt Oelde/Bürger­ büro einen Parkausweis beantragen. Nur mit dem Ausweis können die gekennzeichneten Stellplätze genutzt werden. 2 - Parkausweis Deutschland: orange Der Parkausweis Light kann mit den Merkzeichen „G“ und „B“ im Bürgerbüro beantragt werden. „aG- light“ – der orange Parkausweis für Menschen mit einer Gehbehinderung ohne Merkzeichen aG. Der orangefarbene Parkausweis der Bundesrepublik ist eine Ausnahmegenehmigung, die bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden muss. Er gilt in allen Bundesländern und ist gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzu­ bringen. Er berechtigt: Postamt. Abgeben kann man den Antrag ebenfalls im T-Punkt oder Sie senden ihn an Deutsche Telekom AG Postfach 10 36 55, 50476 Köln 2.7 Schwerbehindertenausweis Ein Schwerbehindertenausweis ist ein in Deutsch­ land bundeseinheitlicher Nachweis über den Status als schwerbehinderter Mensch, den Grad der Behin­ derung und weitere gesundheitliche Merkmale, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rech­ ten und Nachteilsausgleichen sind. Ein Ausweis wird erst ab einem festgestellten Grad der Behinderung von wenigstens „50“ ausgestellt. Seit Januar 2015 wird der Schwerbehindertenaus­ weis nur noch als Identifikationskarte im Scheck­ kartenformat ausgestellt. Der neue Ausweis enthält zusätzlich einen Hinweis zur Behinderung in engli­ scher Sprache sowie einen Hinweis in Brailleschrift. Dieses neue Format ersetzt die großen, oft als dis­ kriminierend empfundenen Ausweise aus Papier. Die alten Schwerbehindertenausweise behalten jedoch ihre Gültigkeit bis zum Ablauf der eingetragenen Gül­ tigkeitsdauer. Der Schwerbehindertenausweis wird längstens für fünf Jahre ausgestellt. Nur in Ausnah­ mefällen wird ein Schwerbehindertenausweis unbe­ fristet ausgestellt. Die Bedeutung der unterschiedlichen Merkzeichen im Ausweis ist in den Erläuterungen zu den Nach­ teilsausgleichen aufgeführt. Diese Erläuterungen

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