Landkreis Rastatt Seniorenwegweiser

29 Auch Einrichtungen der Altenhilfe können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag von den Rundfunkbeiträgen befreit werden. 3.5 Wohngeld Die Wohnungsmiete ist bei vielen älteren Menschen der größte Ausgabeposten. Bei niedrigem Einkommen kann Wohngeld beantragt werden. Ob ein Anspruch auf Leistungen nach dem Wohngeldgesetz besteht und Wohngeld gewährt werden kann, hängt von der individuellen wirtschaftlichen Situation ab. Dabei ist das Familieneinkommen, die monatliche Miete oder Belastung und die Anzahl der Familienmitglieder maßgebend. Die Leistungen werden nur auf Antrag gewährt. Kein Wohngeld erhält, wer bereits Sozialleistungen wie z. B. Grundsicherung oder Hilfen nach dem Bundesversorgungsgesetz bezieht, wenn bei der Berechnung dieser Leistungen Kosten der Unterkunft berücksichtigt wurden. Wenn Sie Wohngeld beantragen wollen, sollten Sie zur Klärung der Anspruchsvoraussetzungen mit Ihrem zuständigen Bürgermeisteramt Kontakt aufnehmen. Dort erhalten Sie die notwendigen Antragsformulare und Informationen. Die Wohngeldbehörde des Landratsamtes Rastatt ist für alle Einwohner des Landkreises Rastatt zuständig mit Ausnahme der Großen Kreisstädte Bühl, Gaggenau und Rastatt. Diese haben eigene Wohngeldstellen und entscheiden über die Wohngeldansprüche ihrer Bürger*innen in eigener Zuständigkeit. J Landratsamt Rastatt Amt für Soziales, Teilhabe und Versorgung Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt  07222 381-2116 oder -2133  amt21@landkreis-rastatt.de  www.landkreis-rastatt.de 3.6 Angelegenheiten der Rentenversicherung Rentenberatung und Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie bei der Rentenstelle. Zusätzlich bietet die Deutsche Rentenversicherung regionale Sprechtage an. J Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Gartenstraße 105, 76122 Karlsruhe  0721 8250  servicezentrum.karlsruhe@drv-bw.de Eine Terminvereinbarung ist auch möglich über:  www.deutsche-rentenversicherung-bw.de 3.7 Soziales Entschädigungsrecht Das Soziale Entschädigungsrecht (SER) umfasst das Bundesversorgungsgesetz (BVG) sowie die sogenannten Nebengesetze. Nach dem BVG erhalten Personen, die infolge der Kriegsereignisse einen Gesundheitsschaden erlitten haben, sowie deren Hinterbliebene eine Entschädigung. Das Gleiche gilt für Personen, die eine gesundheitliche Schädigung O durch eine Gewalttat (Opferentschädigungsgesetz) O durch eine öffentlich empfohlene oder gesetzlich vorgeschriebene Schutzimpfung (Infektionsschutzgesetz)

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