Landkreis Rastatt Seniorenwegweiser

49 digere Lebensführung ermöglichen. Technische Pflegehilfsmittel werden vorrangig leihweise oder gegen eine Zuzahlung zur Verfügung gestellt. Die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (z. B. Einmalhandschuhe, Plastikschürzen, Desinfektionsmittel) werden in Höhe von bis zu 40 € monatlich von der Pflegekasse erstattet. Versicherte ab Pflegegrad 1 können diese Leistungen beantragen. Leistungen zur Verbesserung des Wohnumfeldes Für eine Gesamtmaßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes der/des Pflegebedürftigen kann die Pflegekasse Zuschüsse bis zur Höhe von 4.000 € gewähren. Zuschussfähig sind z. B. technische Hilfen im Haushalt und die Beseitigung von Barrieren, wenn dadurch im Einzelfall häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert wird. Eine Beantragung bei der zuständigen Pflegekasse vor Beginn der Umbaumaßnahme ist erforderlich. Pflegekurse Pflegende Angehörige oder Menschen, die sich ehrenamtlich um Pflegebedürftige kümmern, können kostenfrei an einem Pflegekurs der Pflegekasse oder einer häuslichen Schulung durch einen Pflegedienst teilnehmen. Auskünfte zum Kursangebot erteilen die Pflegekassen oder ambulanten Pflegedienste. Hausnotruf Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 können ein Hausnotrufsystem als technisches Hilfsmittel bei der Pflegekasse beantragen. Die Pflegekasse beteiligt sich unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten. © oneinchpunch · adobestock.com

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