Haus sanieren und profitieren in Recklinghausen

Bedarfs- und / oder Verbrauchsausweis © dena ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 1) 3 1) siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises 2) siehe Fußnote 2 auf Seite 1 des Energieausweises 3) gegebenenfalls auch Leerstandszuschläge, Warmwasser- oder Kühlpauschale in kWh 4) EFH: Einfamilienhaus, MFH: Mehrfanilienhaus Energieverbrauch Endenergieverbrauch dieses Gebäudes (Pflichtangaben für Immobilienanzeigen) Verbrauchserfassung – Heizung und Warmwasser Zeitraum Energieträger 3) Primär- energie- faktor Energieverbrauch Wärme [kWh] Anteil Warmwasser [kWh] Anteil Heizung [kWh] Klima- faktor von bis Erläuterungen zum Verfahren Das Verfahren zur Ermittlung des Energieverbrauchs ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Die Werte der Skala sind spezifische Werte pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (A N ) nach der Energieeinsparverordnung, die im Allgemeinen größer ist als die Wohnfläche des Gebäudes. Der tatsächliche Energieverbrauch einer Wohnung oder eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens vom angegebenen Energieverbrauch ab. Vergleichswerte Endenergie Die modellhaft ermittelten Vergleichswerte be- ziehen sich auf Gebäude, in denen die Wärme für Heizung und Warmwasser durch Heizkessel imGebäude bereitgestellt wird. Soll ein Energieverbrauch eines mit Fern- oder Nahwärme beheizten Gebäudes verglichen wer- den, ist zu beachten, dass hier normalerweise ein um 15 bis 30% geringerer Energieverbrauch als bei vergleichbaren Gebäuden mit Kesselhei- zung zu erwarten ist. Effizienzhaus 40 MFH Neubau EFH Neubau EFH energetisch gut modernisiert Durchschnitt Wohngebäudebestand MFH energetisch nicht wesentlich modernisiert EFH energetisch nicht wesentlich modernisiert 0 25 50 75 100 125 150 175 200 225 >250 4) A+ A B C D E F G H Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes Registriernummer 2) : 0 25 50 75 100 125 150 175 200 225 >250 Endenergieverbrauch dieses Gebäudes kWh/(m 2 • a) Primärenergieverbrauch dieses Gebäudes kWh/(m 2 • a) A+ A B C D E F G H kWh/(m 2 • a) 123456789 18.11.2013 216 238 216 01.01.2011 31.12.2011 Erdgas H 1,10 106268 19128 87140 1,16 01.01.2012 31.12.2012 Erdgas H 1,10 114826 20669 94157 1,07 01.01.2013 31.12.2013 Erdgas H 1,10 109422 19696 89726 1,03 energetischen Zustand von Dach, Wänden, Fenstern und Heizung genau unter die Lupe. Ob jemand viel heizt oder wenig, spielt für die Bewertung des Gebäudes im Bedarfsausweis keine Rolle. Grundlage für den einfachen Verbrauchsausweis sind dagegen die Heizkostenabrechnungen der Bewohner aus den letzten drei Jahren. Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist deshalb auch vom individuellen Heizverhalten der Bewohner abhängig. Beide Energieausweisvarianten enthalten Empfehlungen für Moderni­ sierungsmaßnahmen, mit denen Sie den Energieverbrauch im Gebäude senken können. GLOBAL DENKEN – LOKAL HANDELN – AUCH BEI DER ENERGETISCHEN SANIERUNG! Grundsätzlich gilt: Wer ein Gebäude errichtet oder umfang- reich saniert, kommt an der Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht vorbei. Je nach Umfang der Bau- oder Sanie- rungsmaßnahme werden für den reinen Wohnungsbau nicht nur Anforderungen an die Außenhülle, sondern auch an die Heizungs- und Lüftungstechnik gestellt. Aber warum? Im Jahr 1978 wurde die erste Wärmeschutzverordnung in Deutschland eingeführt. Beruhend auf den Energieeng­ pässen zur Zeit der Ölkrise, sollte die Versorgungssicherheit auch durch einen geringeren Heizwärmebedarf der Gebäude gestärkt werden. In der EnEV 2014 ist erstmalig ein ökologischer Leitgedanke als Zweck dieser Verordnung definiert. Unter dem Grundsatz der wirtschaftlichen Vertretbarkeit soll nun die EnEV dazu beitragen, die energiepolitischen Ziele der Bunderegierung zu erreichen. Konkret soll bis zum Jahre 2050 ein klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden. Die Reduktion der CO 2 -Emissionen im Gebäudebereich ist Bestandteil einer Gesamtstrategie zum Schutz des Klimas. Die nationalen Klimaschutzziele wurden im Rahmen des Energie­ konzeptes 2010 definiert. Demnach sollen bis zum Jahr 2020 die Treibhausgasemissionen um 40 Prozent gegenüber 1990 sinken. Bis zum Jahr 2050 soll die Reduktion 80 bis 95 Prozent betragen. Der Sektor Gebäude, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen hat einen wesentlichen Anteil an den Treibhausgasemis- sionen. In Nordrhein-Westfalen entfallen elf Prozent der Emissionen auf diesen Bereich. Insbesondere der Gebäude- bestand steht energetisch schlecht dar. Rund 75 Prozent aller Bestandsgebäude sind vor der ersten Wärmeschutzverord- nung von 1978 errichtet worden und wurden bislang noch nicht saniert. Die klimapolitischen Ziele der Bunderegierung setzen eine Sanierungsquote von zwei Prozent des Gebäudebestands pro Jahr voraus. Die aktuelle Sanierungsquote liegt deutlich unter einem Prozent. Eine Nachrüstverpflichtung für den Gebäude- bestand ist in der EnEV – bis auf die Dämmung der obersten Geschossdecke zu unbeheizten Dachböden – nicht verankert. Die Sanierungsrate soll durch umfangreiche Förderprogramme erhöht werden. Für den Eigentümer ist der politische Wille, die Treibhausgas- emissionen zu reduzieren, ein abstraktes Ziel. Wieso sollte ich das Weltklima retten? Daher ist die Verunsicherung, ob sich eine Sanierungsmaßnahme überhaupt rentiert, relativ groß. Die Notwendigkeit einer energetischen Sanierung wurde durch die zuletzt gesunkenen Energiepreise weiter entschärft. Vielfach werden Sanierungsmaßnahmen nur zur Bestandssicherung durchgeführt. Durch professionelle Energieberatungen können jedoch auch kleine und zugleich wirtschaftliche oder umfang­ reiche Sanierungsmaßnahmen, jeweils bezogen auf die individuelle Nutzung, erarbeitet werden. Neben der energetischen Sanierung der Gebäude und der Reduzierung der Treibhausgase im Allgemeinen haben wir bereits jetzt mit den Folgen des Klimawandels zu kämpfen. Der Sturm Ela zu Pfingsten 2014 ist sicherlich als Jahr- hundertsturm einzustufen, doch der Trend ist erkennbar. Wetterextreme treten immer häufiger auf. Für das dicht besiedelte Bundesland Nordrhein-Westfalen bestehen daher besondere Herausforderungen. Langanhaltende Hitze­ perioden, Starkregen, Überschwemmungen, Sturm und Hagel können die Funktion der Gebäude beeinträchtigen und große Schäden verursachen. Das Land NRW hat daher mit dem Klimaschutzgesetz und dem Klimaschutzplan u. a. den Willen bekräftigt, Gebäude klima- robuster zu gestalten. Durch angepasste Bauweisen in der Konstruktion, der Architektur und der technischen Gebäude­ ausstattung können Schäden an den Gebäuden minimiert und Instandhaltungskosten reduziert werden. Darüber hinaus verpflichtet sich die Landesregierung im Rahmen des Klima- schutzgesetzes, ein Konzept für eine insgesamt klimaneutrale Landesverwaltung bis 2030 zu erarbeiten. 6 Haus sanieren – profitieren 2 Sanieren – für mich und die Umwelt

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