Älter werden im Kreis Recklinghausen

Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege. In der Regel werden Pflegekurse von den Wohl- fahrtsverbänden angeboten. Im Kreis Recklinghausen gibt es aber auch private Anbieter von Pflegeschulungen. Zum Teil werden die Pflegekurse auch in der Wohnung des Pflegebedürftigen – also in der realen Situation – durchgeführt. So kann besonders auf die individuelle Situation und die individuellen Bedürfnisse eingegangen werden. Die Kosten für die Teilnahme an einem Pflege- kurs übernimmt die Pflegekasse. Für Angehörige von an Demenz erkrankten Pflegebedürftigen werden spezielle Pflegekurse angeboten, die neben dem Wissen über Krankheitsbilder Kenntnisse über den hilfreichen Umgang mit den erkrankten Menschen vermitteln. Soziale Sicherung der Pflegeperson Die Pflegeversicherung will die Bereitschaft zur häus- lichen Pflege fördern. Die Pflege von Kranken und Behinderten kostet nicht nur Kraft, sondern auch Zeit. Professionelle Pflegekräfte bekommen ihren Einsatz ver- gütet. Was ist aber mit den ehrenamtlichen Helfern? Sie verzichten oftmals auf eine eigene Berufstätigkeit oder schränken diese zumindest ein. Die finanziellen Verluste werden durch das Pflegegeld, das der Pflegebedürftige an seine Helfer weitergeben soll, zumindest anteilig ausgeglichen. Dies kann aber nur eine Anerkennung für den aufopferungsvollen Einsatz sein. Wichtiger ist die soziale Absicherung. Wer eine oder mehrere Pflegepersonen des Pflege- grades 2 bis 5 in ihrer häuslichen Umgebung nicht erwerbsmäßig für mindestens zehn Stunden an mindes- tens zwei Tagen in der Woche pflegt, ist im Sinne der Pflegeversicherung eine Pflegeperson und hat Anspruch auf Leistungen zur sozialen Sicherung. Rentenansprüche Ist die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig, zahlt die Pflegeversicherung Bei- träge zur Rentenversicherung. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Pflegegrad sowie der bezogenen Leistungsart. Unfallversicherung Wer als Pflegeperson einen Angehörigen in seiner häuslichen Umgebung pflegt, ist beitragsfrei gesetzlich unfallversichert. Arbeitslosenversicherung Für Pflegepersonen, die aus dem Beruf aussteigen, um einen Angehörigen zu pflegen, bezahlt die Pflege­ versicherung seit dem 01.01.2017 die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für die gesamte Dauer der Pflegetätigkeit. Internet: www.arbeitsagentur.de © brainsil / Fotolia 35 AMBULANTE PFLEGE

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