Wegweiser für Senioren Kreis Recklinghausen

Unterstützung, um so lange wie möglich in der eigenen häuslichen Umgebung zu verbleiben – getreu dem Motto ambulant vor stationär. Das Hausnotrufgerät besteht in der Regel aus einem Grundgerät, das an das vorhandene Telefon angeschlossen wird und einem transportablen Funkfinger, den man immer mit sich trägt. Der Funksender kann z. B. um den Hals oder am Handgelenk getragen werden. Wenn ein Notfall eintritt (Sie sind z. B. unglücklich gestürzt und können sich aus eigener Kraft nicht mehr helfen) senden Sie per Knopfdruck einen Notruf aus, der die Hausnotrufzentrale verständigt. Von dort werden dann die erforderlichen Hilfsmaßnahmen eingeleitet. Für zusätzlichen Service (z. B. Schlüsselservice) und für andere Systeme, etwa mobile Varianten, die auch außerhalb der eigenen vier Wände genutzt werden können, fallen zusätzliche Kosten an. Wird ein solches System benötigt, müssen Sie die Differenz zum Zuschuss der Pflegekasse tragen. Wenn bei Ihnen ein Pflegegrad vorliegt, fragen Sie bitte konkret bei Ihrer Pflegekasse nach, welche Leistungen bei welchem Anbieter übernommen werden. Das Grundleistungspaket umfasst in der Regel: • die Miete für das Basisgerät • die direkte Verbindung mit der Zentrale 24 Stunden am Tag • die Benachrichtigung der in der Alarmierungskette angegebenen Personen. Weitere Informationen enthalten Sie bei der Verbraucher- zentrale unter dem Link Hausnotrufsysteme: Schneller Draht zur Hilfe | Verbraucherzentrale NRW oder bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. Mintropstraße 27 · 40215 Düsseldorf Telefon: 0211 3809-0 · Fax: 0211 3809-216 E-Mail: service@verbraucherzentrale.nrw Eine aktuelle Übersicht über • die Anbieter vor Ort, • deren Angebote und Preise und • eine spezielle Checkliste, mit der Sie prüfen können, ob ein Hausnotruf für Sie infrage kommt erhalten Sie in Ihrem örtlichen Beratungs- und Infocenter Pflege. HILFEN FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE Mit der Entscheidung, ihren pflegebedürftigen Angehörigen oder eine sonstige, ihnen nahestehende Person zu pflegen, haben Sie eine verantwortungsvolle Aufgabe übernommen. Mit der Übernahme der Pflege stellen viele Pflegende ihre eigenen Bedürfnisse zurück und werden bis an die Grenzen ihrer Kräfte belastet. Dauerhaft die seelische und körperliche Kraft für eine Pflege bis zu 24 Stunden am Tage aufzubringen, bringt fast jeden pflegenden Angehörigen an seine Grenzen und darüber hinaus! Mit Erhöhung des Pflegegrades steigt häufig auch der Pflegeaufwand. Für pflegende Angehörige gibt es eine Vielzahl von Unterstützungsmöglichkeiten die ihnen helfen können, mit ihren Kräften zu haushalten und sich eigene Freiräume zu schaffen: KURBERATUNG – REHABILITATION FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE Seit 2019 gibt es für pflegende Angehörige die Möglichkeit, eine Rehabilitation (einen sogenannten Kuraufenthalt) in Anspruch zu nehmen. Diese Rehabilitation bzw. Kur ermöglicht es ihnen, unter bestimmten Voraussetzungen auch gemeinsam mit ihrem pflegebedürftigen Angehörigen, Kraft zu schöpfen und wieder fit für den Pflegealltag zu sein. Da mit dem Pflegegrad häufig auch der Pflegeaufwand zunimmt, fühlen Pflegende sich nicht selten überfordert, erschöpft oder krank. Pflegende Personen haben verschiedene Möglichkeiten: Entlastungsangebote, Selbsthilfe- und Angehörigengruppen und die gesetzlich festgelegte stationäre Reha. Eine stationäre Vorsorgemaßnahme oder Rehabilitation hat zum Ziel, die Gesundheit und damit die Pflegefähigkeit zu stärken und zu erhalten. In dieser Reha werden die pflegenden Angehörigen versorgt, daneben finden sportliche und physiotherapeutische Maßnahmen und auch Gesprächsgruppen statt. Wichtig: Es hängt von der Form der Erkrankung ab, welche Maßnahmen vor Ort durchgeführt werden. Während der Reha-Maßnahme kann die gepflegte Person in einer Kurzzeitpflege verweilen oder weiterhin in der eigenen Häuslichkeit gepflegt werden. Die Kur muss von einem Arzt verschrieben und von der Krankenkasse genehmigt werden. Wichtig ist, dem Arzt ausführlich von den eigenen Belastungen im Pflegealltag zu erzählen. Plötzliche Weinanfälle und körperliche 45 AMBULANTE PFLEGE

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