Wegweiser für Senioren Kreis Recklinghausen

Beschwerden können Alarmzeichen sein, dass der Körper dringend eine Auszeit benötigt. Wann haben Sie Anspruch und welche Voraussetzungen müssen vorliegen? Ein Kurantrag ist dann möglich, • wenn Sie länger als sechs Monate einen pflegebedürftigen Menschen versorgen und der MD (der Me- dizinische Dienst der Krankenkasse) die Pflegebedürftigkeit Ihres Pflegebedürftigen offiziell festgestellt hat. Zwingende Voraussetzung ist ebenfalls, dass Sie als pflegende Person benannt sind • Sie benötigen eine Verordnung Ihres behandelnden Arztes, welcher die Notwendigkeit bestätigt • Sie sind gesetzlich krankenversichert • Sie sind privat versichert, dann ist zu prüfen, ob eine solche Kur über ihren Vertrag mit der Versicherung abgedeckt ist. Wichtig: Auch eine gemeinsame Kur ist möglich. Da die Kurbetriebe spezialisiert sind, kommen diejenigen infrage, die auf Ihre speziellen Beschwerden ausgerichtet sind. Beispiel: Die pflegende Person hat Einschränkungen in der Mobilität, kann sich nicht allein im Bett umdrehen oder hat durch die jahrelange Pflege auch orthopädische Einschränkungen ein dauerhaftes Rückenleiden. Im Kreis Recklinghausen gibt es Beratungsstellen, die Erfahrungen mit der Antragsstellung haben. Sobald die Verordnung vom Hausarzt/von der Hausärztin vorliegt, nehmen die Berater*innen Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf, übernehmen unter Umständen den Schriftverkehr und unterstützen bei der Gesprächsführung. Auch Finanzierungsfragen sind zu klären. Falls die pflegende Person allein eine Rehabilitationsmaßnahme antritt, können für die Ersatzpflege Mittel aus der Verhinderungspflege genutzt werden, die noch nicht verbraucht sind. Die Pflegekasse nennt Ihnen den ver- bleibenden Betrag. Die Finanzierung der Kur steht für die pflegebedürftige Person auf mehreren Beinen. Ab Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbeitrag herangezogen werden (monatlich 125,00 Euro). Natürlich ist durch einen höheren Pflegegrad und mit dem entsprechenden Pflegegeld der zu leistende Eigenanteil einfacher zu begleichen als bei einem niedrigen Pflegegrad. Darüber hinaus können noch Gelder aus der Verhinderungspflege und nicht ausgeschöpfte Beträge aus der Kurzzeitpflege genutzt werden, um den Eigenanteil an der Kur zu begleichen. Ab dem 01. Juli 2024 wird, sofern für die Pflegeperson der Aufenthalt in einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung erforderlich wird, die Mitaufnahme des Pflegebedürftigen auf Kosten seiner Pflegekasse erleichtert. Möglich ist die Versorgung durch die gleiche Einrichtung, eine zugelassene ambulante Pflegeeinrichtung oder vollstationäre Pflegeeinrichtung. Die Beratungs- und Infocenter Pflege im Kreis Recklinghausen nennen Ihnen die Ansprechpartner*innen, die zu Rehabilitationsmaßnahmen beraten. PFLEGEKURSE Die Pflegekasse bietet für Angehörige Pflegekurse an, um die Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern sowie pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen zu mindern. Die Kurse vermitteln Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege. In der Regel werden Pflegekurse von den Wohlfahrtsverbänden, Pflege- kassen und auch privaten Anbietern angeboten. Die Kosten für die Teilnahme an einem Pflegekurs übernimmt die Pflegekasse. Für Angehörige von demenziell veränderten Pflegebedürftigen werden spezielle Pflegekurse angeboten, die neben dem Wissen über Krankheitsbilder ebenso Kenntnisse zum richtigen und würdevollen Umgang mit den erkrankten Menschen vermitteln. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die Beratungs- und Infocenter Pflege! SOZIALE SICHERUNG DER PFLEGEPERSON Die Pflegeversicherung will die Bereitschaft zur häuslichen Pflege fördern. Die Pflege von Kranken und Behinderten kostet nicht nur Kraft, sondern auch Zeit. Professionelle Pflegekräfte bekommen ihren Einsatz vergütet. Was ist aber mit den ehrenamtlichen Helfern? Sie verzichten oftmals auf eine eigene Berufstätigkeit oder schränken diese zumindest ein. Die finanziellen Verluste werden durch das Pflegegeld, das der Pflegebedürftige an seine Helfer weitergeben soll, zumindest anteilig ausgeglichen. Dies kann aber nur eine Anerkennung für den aufopferungsvollen Einsatz sein. Wichtiger ist die soziale Absicherung. Bei Vorliegen folgender Voraussetzungen handelt es sich um Pflegepersonen im Sinne der Pflegeversicherung: ➜➜Pflege von einer oder mehreren pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher ➜➜die Pflege muss dabei mindestens zehn Stunden, verteilt auf wenigstens zwei Tage pro Woche, ausgeübt werden 46 AMBULANTE PFLEGE

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