Seniorenwegweiser der Stadt Rheinberg

12 Kreis Wesel – Beratung für Schwerbehinderte Personen, die dauernd (voraussichtlich länger als 6 Monate) körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigt sind, können beim zuständigen Fachdienst des Kreises Wesel einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung stellen. Kreis Wesel Fachdienst 56 (Schwerbehindertenausweise) Reeser Landstraße 31, 46483 Wesel Servicebüro Raum 044 (Erdgeschoss) Tel.: 0281 207-4980 E-Mail: schwerbehindertenausweise@kreis-wesel.de Tel. Erreichbarkeit: Dienstag und Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr Es besteht die Möglichkeit, einen Erst- oder Änderungsantrag online zu stellen (ELSA) unter: https://www.sgbix-online.nrw.de/sgbix oder den Sachstand Ihres Antrages (VRONI) unter Angabe Ihres Geschäftszeichens einzusehen. Für Auskünfte und Anträge bei der Stadtverwaltung Rheinberg wenden Sie sich bitte an Barbara Nowak, Tel.: 02843 171-328 oder den Behindertenbeirat, Magdalene van Voorn, Tel.: 0170 7161755. Heimaufsicht des Kreises Wesel Die Heimaufsicht hat die Aufgabe, Einrichtungen, die Wohn- und Betreuungsangebote für ältere oder pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung anbieten, zu informieren, zu beraten und für die behördliche Qualitätssicherung zu sorgen. Rechtliche Grundlage ist das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG). Die Heimaufsicht ist Anlaufstelle für die in den Einrichtungen lebenden Menschen, deren Angehörige und/oder Betreuer*innen und die dort arbeitenden Beschäftigten. Sie informiert diesen Personenkreis über heimrechtliche Belange und nimmt sich ihrer Sorge und Nöte an. Kreis Wesel – Heimaufsicht Reeser Landstraße 31, 46483 Wesel Tel.: 0281 207-0 Die Sicherstellung der angemessenen Qualität der Betreuung und Pflege in den einzelnen Einrichtungen erfolgt durch regelmäßige und unangemeldete Prüfungen durch die Heimaufsicht. Weitere Informationen, Ergebnisberichte der Prüfungen und Ansprechpartner*innen finden Sie unter: https://www.kreis-wesel.de/de/themen/heimaufsicht/ #ansprechpartner Betreuungsverfügung/Vorsorgevollmacht Wie kann ich vorsorgen? Jede und jeder kann durch einen Unfall, eine Krankheit oder aufgrund des Alters in die Situation kommen, wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Was passiert, wenn ich keine sinnvollen Entscheidungen mehr treffen kann? Plötzlich stellen sich viele Fragen: • Wer vertritt meine Interessen und darf für mich entscheiden? • Wer erledigt meine Bankgeschäfte? • Wer kümmert sich um meine Behördenangelegenheiten? 2 Weitere Beratungsstellen und Kontaktpersonen

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