Seniorenwegweiser der Stadt Rheinberg

31 Steuerermäßigungen Steuerermäßigungen sind bei den Werbungskosten, außergewöhnlichen Belastungen und Pauschbeträgen möglich. Der Steuerpflichtige kann wählen, ob er den sogenannten Pauschbetrag ohne Nachweis von tatsächlich entstandenen Kosten steuerlich geltend macht oder die echten Kosten absetzt. Abzugsfähig sind u. a.: • Krankheitskosten aus akutem Anlass • Aufwendungen für eine krankheits- oder behinderungsbedingte Heimunterbringung • Kosten für die behinderungsbedingte Umrüstung eines Kfz Unentgeltliche Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln Voraussetzung ist eine gültige Wertmarke sowie das Merkzeichen „G“, „aG“, „BI“, „H“ oder „GI“. Personen mit den Merkzeichen „BI“ oder „H“ erhalten die Wertmarke kostenlos. Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „aG“ dürfen hingegen sowohl die Freifahrt (gültige Wertmarke erforderlich) als auch eine KfzSteuerbefreiung beanspruchen. Rundfunkermäßigung Wenn in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „RF“ eingetragen ist, haben Sie Anspruch auf eine Gebührenermäßigung. Der Bezug von Grundsicherungs-/Sozialleistungen kann einen Anspruch auf Gebührenbefreiung rechtfertigen. Stadt Rheinberg Fachbereich Soziales Orsoyer Straße 18, 47495 Rheinberg Barbara Nowak, Zimmer 26 Tel.: 02843 171-328 Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre des LVR „Behinderung und Ausweis“: https://publi.lvr.de/ publi/PDF/493-LVR-BuA2022_PDF-UA.pdf Behindertenparkplätze Schwerbehinderte mit den Merkzeichen „aG“ oder „BI“ können beim zuständigen Straßenverkehrsamt eine Ausnahmegenehmigung (blauer Parkausweis) einholen. Diese umfasst das Parken auf ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplätzen und u. a. Parken im eingeschränkten Halteverbot und auf Anwohnerparkplätzen für bis zu drei Stunden sowie an Parkuhren bzw. Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne zeitliche Begrenzung. Des Weiteren gibt es für besondere Gruppen Schwerbehinderter die orangene Parkerleichterung (Gleichstellungs-Parkausweis). Die orangene Parkerleichterung für Behinderte berechtigt NICHT zum Parken auf ausgewiesenen Schwerbehinderten-Parkplätzen! Ein aktuelles Passbild wird benötigt. Stadt Rheinberg Fachbereich Sicherheit und Ordnung Kirchplatz 10, 47495 Rheinberg Frau Haberkorn Tel.: 02843 171-273 Frau Dedic Tel.: 02843 171-305 Kfz-Steuer Von der Kfz-Steuer sind behinderte Halter*innen eines Kraftfahrzeugs mit den Merkzeichen „BI“, „H“ oder „aG“ befreit. Zusätzlich dürfen sie eine Wertmarke erwerben, die zur Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr berechtigt. Eine partielle Kfz-Steuerermäßigung erhalten in Verbindung mit dem orangenen Parkausweis schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen „G“ und „GI“. Sie können wählen, ob sie die Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr oder eine um 50 Prozent reduzierte KfzSteuer bevorzugen.

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