Ratgeber für den Trauerfall der Stadt Rheinfelden

10 Grabarten Hinsichtlich der verschiedenen Arten der Bestattung werden auf den Rheinfelder Friedhöfen folgende Grabstätten unterschieden:  Erdreihengrabstätten  Erdreihengrabstätten im islamischen Gräberfeld (nur auf dem Hauptfriedhof)  Erdwahlgrabstätten  Frühchenfeld zur Beisetzung von Fehl- und Totgeburten (nur auf dem Hauptfriedhof)  anonymes Urnengemeinschaftsfeld (nur auf dem Hauptfriedhof)  Urnenreihengrabstätten (zur individuellen Pflege oder im Rasenfeld)  Urnenwahlgrabstätten (zur individuellen Pflege oder im Rasenfeld) Urnenwahlgrabstätten auf der Waldlichtung (nur auf dem Friedhof in Karsau möglich) Gärten der Erinnerung befinden sich auf dem Hauptfriedhof, dem Friedhof Herten-­ Degerfelden und dem Friedhof Minseln. Es besteht hierbei kein Anspruch auf Überlassung einer Grabstätte in bestimmter Lage sowie auf die Unveränderlichkeit der Umgebung. Reihengrabstätten für Erd- und Urnenbestattungen Die Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erd- oder Urnenbestattungen, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfalle für die Dauer der Ruhezeit (von 25 Jahren bei Erdbestattungen oder 15 Jahren bei Urnenbestattungen) abgegeben werden. Nach Ablauf der Ruhezeit sind die Gräber abzuräumen und haben dann keinen Bestand mehr. Eine Verlängerung der Ruhezeit sowie der Wiedererwerb des Verfügungsrechts an einer Reihengrabstätte sind nicht möglich. Erdreihengrabstätten haben eine zugeordnete Größe von 90 x 220 cm und können ebenso wie die Urnenreihengrabstätten, die über eine zugeordnete Größe von 50 x 60 cm verfügen, individuell gestaltet werden.

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