Bauen in Rheinfelden

10 Weitere Themen des Baurechts derung des Baudenkmals darstellen und da- durch das Erscheinungsbild verändern. Ne- ben der Außenhaut aus Fassaden und Dach schließt dies aber auch originale Innenbau- teile, wie beispielsweise Treppengeländer oder Türen, ein. Zuschüsse zur Modernisie- rung eines Baudenkmales oder steuerliche Vorteile werden nur dann gewährt, wenn die Gesamtmaßnahme durch den Denkmal- pfleger vorab anerkannt wurde. Brandschutz und Rettungswege Schon bei der Planung eines Wohngebäudes ist der vorbeugende Brandschutz ein wich- tiges Thema. Ein Wohnhaus ist so zu planen und zu bauen, dass möglichst kein Brand ent- steht und sich ausbreiten kann. Im Brandfall ist die Rettung von Ihnen, Ihrer Familie und Ihren Nachbarn unter Umständen lebensnot- wendig. Neben den Rettungsarbeiten muss das Wohnhaus so konstruiert sein, dass die Feuerwehr den Brand schnellstmöglich lö- schen kann. Der vorbeugende Brandschutz wird in drei Bestandteile gegliedert: den baulichen, organisatorischen und anlagetechnischen Brandschutz. Unter dem baulichen Brandschutz versteht man die Art der Baustoffe, die zum Bau ver- Ist der Nachbar mit dem Bauvorhaben nicht einverstanden, so bedeutet das noch nicht, dass aus diesem Grunde keine Baugenehmigung erteilt wird beziehungsweise rechtswidrig erteilt wurde. Maßgeblich für die Genehmigungsfähigkeit ei- nes Bauvorhabens ist allein eine Übereinstimmung mit dem Bauordnungs- und Bauplanungsrecht sowie mit sonstigen öf- fentlich-rechtlichen Vorschriften (Baunebenrecht). Denkmalschutz Viele Gebäude sind heute durch Bundesgesetze geschützt. Daher sind bei der Modernisierung von denkmalgeschützten Häusern mehrere, oft widersprüchliche Punkte zu berücksich- tigen: J Erhalt von stadtbildprägenden Einzelgebäuden oder Ge- bäudegruppen J Schutz von bau- oder kunstgeschichtlichen Einzelgebäu- den oder sogar Bauteilen J Wunsch nach modernen und ökologischen Standards J Schutz des Gebäudes und der Bewohner durch einen fort- schrittlichen Brandschutz Die Sachlage ist schwierig, daher schalten Sie möglichst früh die Denkmalbehörde in die Planung ein, so können die oben genannten oft gegensätzlichen Ziele besser abgestimmt wer- den. Der Architekt muss dazu Lösungsvorschläge und Maß- nahmen erarbeiten. Da es sich bei Baudenkmalen um beson- dere Gebäude handelt, bestehen sowohl rechtlich, als auch fördertechnisch besondere Vorgaben. Aber auch besondere Ausnahmen können möglich sein. Unstrittig sind gewöhnlich alle denkmalerhaltenden Maß- nahmen. Sie tragen dazu bei, dass das Gebäude weiterhin genutzt werden kann und wenden Schäden ab oder besei- tigen diese. Grundsätzlich stimmen diese Maßnahmen also mit dem Anliegen des Denkmalschutzes überein. Auch soge- nannte Standardverbesserungen sind oft im Sinne des Denk- malschutzes. Argumentiert wird in diesem Fall, dass nur Ge- bäude mit zeitgemäßer Ausstattung nutzbar sind. Plant der Bauherr eine Nutzungsänderung wegen besse- rer wirtschaftlicher Verwertbarkeit des Gebäudes, wird es schwieriger. Soll beispielsweise ein ehemaliges Kulturgebäu- de zu Büros oder Wohnungen umgebaut werden, muss eine sorgfältige Planung erfolgen, da teils nicht unerhebliche bau- liche Änderungen notwendig werden. Abgelehnt werden meist alle Maßnahmen, die eine wesentliche bauliche Verän- Info Rauchmelderpflicht Der Gesetzgeber sieht Rauchmelder in Fluren und solchen Räumen vor, in denen Personen bestimmungsge- mäß schlafen. Damit soll ein unbe- merktes Ausbreiten eines Feuers in der Wohnung verhindert werden. Die Rauchmelderpflicht gilt für Alt- und Neubauten.

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