Seniorenwegweiser der Stadt Rosenheim

25 III. Mögliche finanzielle Hilfen und Vergünstigungen › › Kinder mit Behinderungen vor Vollendung des 14. Lebensjahres, die lt. ärztlichem Attest auf die Beförderung durch ein Spezialfahrzeug angewiesen sind. Ihre Eltern dürfen kein Fahrzeug besitzen, das wegen der Behinderung steuerfrei oder durch sonstige öffentliche Leistungen gefördert ist. › › Menschen mit geistigen Behinderungen nach Voll- endung des 14. Lebensjahres mit den drei Merkzeichen G (gehbehindert), H (hilflos) und B (Begleitung). Der Grad der Behinderung muss 100 be- tragen. Lt. Bescheid des Zentrum Bayern Familie und Soziales müssen sie als Menschen mit geistiger Behin- derung eingestuft sein. Sie können die Behinderung auch auf andere Weise nachweisen. › › Menschen, die in Folge ihrer Behinderung den öffent- lichen Nahverkehr nicht nutzen können. Sie müssen dadurch an der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft eingeschränkt sein. Der Bezirk Oberbayern gewährt derzeit (4/2021) eine monatliche Geldpauschale in Höhe von 110 EURVorausset- zung ist der Wohnsitz in Oberbayern. Diesen Sockelbetrag erhöht der Bezirk, wenn Mehrbedarf nachgewiesen wird. Mit demGeld könnenMenschenmit Behinderungen eigen- verantwortlich ein Taxi oder einen Behindertenfahrdienst buchen. Den Anbieter dürfen Sie frei wählen. Vorausset- zung ist, dass siewegen ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht oder nur eingeschränkt nutzen können. Heimbewohner müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Zuständigkeitsbereich des Bezirks Oberbayern haben. ImRahmen der Eingliederungshilfe erhaltenMenschenmit einer Behinderung Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Menschen mit Behinderung sollen ein höchstmögliches Maß anMobilität erreichen, damit die behinderungsbedingtenNachteile aus- geglichenwerden können. Der Fahrdienst fürMenschenmit Behinderungsoll esdenBetroffenenermöglichen,Veranstal- tungenoder Einrichtungenzubesuchen, diederGeselligkeit, der Unterhaltung oder der Befriedigung von kulturellen Bedürfnissen dienen. Die Mobilitätshilfe darf ausschließlich für Fahrtkosten verwendet werden, die durch die Inanspruchnahme von Beförderungsunternehmen und Behindertenfahrdiensten entstanden sind. Eine Beförderung durch den Transport mit einem privaten PKW (z. B. die Deckung der Benzin- kosten durch die Mobilitätshilfe) ist nicht möglich. Die Kosten für Fahrten zur Arbeit, zu ärztlichen oder sonsti- gen therapeutischen Maßnahmen, zu Kindertagesstätten, Schulen, Ausbildungsstellen, Heimfahrten zur Familie oder Fahrten zum Einkaufen werden nicht übernommen. Die Leistung wird nur auf Antrag gewährt. Informationen erhalten Sie beim Bezirk Oberbayern Postfach, 80535 München Tel.: +49 (0) 89 / 21 98 01 E-Mail: poststelle@bezirk-oberbayern.de www.bezirk-oberbayern.de 10. AST – Anrufsammeltaxi Die Anrufsammeltaxis (AST) bringen Sie punktgenau zu Ihrem Ziel – im Stadtgebiet von Rosenheim, in Stephans- kirchen, Riedering und in Rohrdorf von frühmorgens bis spätabends, sieben Tage die Woche. Sie können an allen Bushaltestellen mit AST-Schild zusteigen. Inhaber von Schwerbehindertenausweisen werden auf Wunsch auch individuell abgeholt. Dieses Angebot der StadtwerkeRosen- heim dient als Ergänzung des öffentlichen Nahverkehrs. Das AST fährt nur bei Bedarf! Bitte melden Sie daher Ihre Fahrt spätestens dreißig Minuten vor Antritt unter der Telefonnummer +49 (0) 80 31 / 1 51 44 an oder buchen Sie online unter: www.ast-rosenheim.de/buchungsapp. Das Sammeltaxi fährt täglich durchgehend von 05:00 Uhr morgens bis 01:00 Uhr nachts im15-Minuten-Takt. Der Fahr- preis hängt von der Entfernung ab, die Sie mit dem AST zurücklegen. Rosenheim, Stephanskirchen und Riedering sind inmehrere Preiszonen unterteilt.Wie weit auch immer Sie unterwegs sind: Eine Fahrt mit dem AST ist in jedem Fall deutlich günstiger als mit einem regulären Taxi. Und auch verglichen mit dem eigenen Auto schneidet das AST meist besser ab. Der Höchstpreis beträgt derzeit 8,50 EUR. Die Fahrscheine erwerben Sie direkt beim Fahrer. Der KUKO-Fahrdienst: Bequem nach Hause Sie genießen einen entspannten Abend im „Kultur+ Kongress ZentrumRosenheim“, kurz KU‘KO. Mit demKU‘KO- Fahrdienst wird dafür gesorgt, dass Ihre Fahrt zurück nach Hause genauso angenehmverläuft. Melden Sie einfach vor Beginn der Veranstaltung oder spätestens in der Pause im Foyer des KU‘KO. Ihre Fahrt an. Das AST bringt Sie dann 15Minuten nach geplantemEnde der Vorstellung direkt bis vor Ihre Haustüre. Einzige Voraussetzung: Ihr Ziel muss in Rosenheim, Stephanskirchen, Riedering oder Rohrdorf liegen. 11. Zentralschlüssel für Behindertentoiletten Der Euroschlüssel ist ein in Deutschland und inzwischen europaweit einheitliches Schließsystem, das es körper- lich beeinträchtigten Menschen ermöglicht, mit einem Einheitsschlüssel selbstständigundkostenlos Zugangzube- hindertengerechten sanitären Anlagen und Einrichtungen

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