Älter werden in Saarbrücken Informationen für Seniorinnen und Senioren

hausberichte, Untersuchungsergebnisse und Diagno- sen, entscheidend für die Bewilligung Ihres Antrags sein. Daher sollten Sie sich auf den Besuch des MDK gut vorbereiten. Dazu kann es hilfreich sein, sich vor der Begutachtung Notizen zu machen. Bei Bedarf können Sie sich bereits im Vorfeld beraten lassen. Zum 1. Januar 2017 wurde ein neues Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit umgesetzt. Er- mittelt werden der Grad der Selbständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten oder der Gestaltung von Lebensbereichen sowie die Abhängigkeit von perso- neller Hilfe nicht nur bei einigen Verrichtungen der Grundpflege, sondern in allen relevanten Bereichen der elementaren Lebensführung. Maßstab ist folglich der Grad der Selbständigkeit und nicht mehr der Zeit- aufwand des verrichtungsbezogenen Hilfebedarfs. Maßgeblich für das Vorliegen von gesundheitlich be- dingten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten sind die in den folgenden sechs Le- bensbereichen genannten Kriterien (§14 Abs.2 SGB XI): Modul 1: Mobilität Positionswechsel im Bett, Halten einer stabilen Sitz- position, Umsetzen und Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs sowie Treppensteigen. Modul 2: kognitive und kommunikative Fähigkeiten Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld, ört- liche Orientierung, zeitliche Orientierung, Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen, Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen, Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben, Verstehen von Sach- verhalten und Informationen, Erkennen von Risiken und Gefahren, Mitteilen von elementaren Bedürfnis- sen, Verstehen von Aufforderungen, Beteiligen an einem Gespräch. Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten, nächt­ liche Unruhe, selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten, Beschädigen von Gegenständen, physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen, verbale Aggression, andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten, Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maßnahmen, Wahnvorstellungen, Ängste, Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungs- lage, sozial inadäquate Verhaltensweisen, sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen. Modul 4: Selbstversorgung Waschen des vorderen Oberkörpers, Körperpflege im Bereich des Kopfes, Waschen des Intimbereichs, Duschen und Baden einschließlich Waschen des Kopfes, An- und Auskleiden des Oberkörpers, An- und Auskleiden des Unterkörpers, mundgerechtes Zuberei- ten der Nahrung und Eingießen von Getränken, Essen, Trinken, Benutzen einer Toilette oder eines Toiletten- stuhls, Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma, Bewäl- tigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma, Ernährung parenteral oder über Sonde. II. Sozialleistungen 42

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=