Älter werden in Saarbrücken Informationen für Seniorinnen und Senioren

8. Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung bzw. Ermäßigung Im Achten Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist gere- gelt, welcher Personenkreis von den Gebühren befreit werden oder eine Gebührenermäßigung erhalten kann. Befreit werden können z. B. Empfänger von Sozialleistun- gen (z. B. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII, Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII), Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag zuerkannt wurde, taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe. Eine Ermäßigung kann beantragt werden von: • Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80, die wegen ihres Leidens dauer- haft nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können und denen das Merkzeichen RF (Befreiung Rundfunkbeitrag) zuerkannt wurde • Blinden oder nicht nur vorübergehend wesentlich Sehbehinderten mit einem GdB von wenigstens 60 alleine wegen der Sehbehinderung und denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde • gehörlosen Personen oder Personen, bei denen für die Schwerhörigkeit wenigstens ein GdB von 50 anzu- erkennen ist und denen somit auch das Merkzeichen RF zusteht. Der Antrag kann bei folgender Adresse gestellt werden: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln Telefon: 0221 5061-0 Zentrale Internet: www.rundfunkbeitrag.de Anträge und Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie beim Sozialamt, Europaallee 11, 66115 Saarbrücken (siehe Seite 48) oder beim Landesamt für Soziales, Hochstraße 67 in 66115 Saarbrücken, Merkzeichen RF (siehe Seite 55). Im Fall der Gewährung des Merk- zeichens RF wird dem Bescheid eine Bescheinigung zur Vorlage bei der o. g. Stelle automatisch beige- fügt (siehe Abschnitt Schwerbehindertenausweis). Bei diesen Stellen können Sie auch eine beglaubigte Kopie Ihres Bewilligungsbescheides bzw. den Schwer- behindertenausweis erhalten. Die Kopie oder eine entsprechende Bescheinigung der Behörde muss dem Antrag unbedingt beigefügt werden. 9. Sozialtarif der Telekom Wer von der Rundfunkgebührenpflicht befreit ist, kann bei der Telekom den Sozialtarif beantragen. Hier sind im Grundpreis bereits Telefongebühren für Festnetz­ gespräche enthalten. Alle sonstigen Verbindungen, wie die zu Mobilfunknetzen, Funkrufdiensten oder Sonderdiensten sowie Telefonate, die über andere An- bieter geführt werden, werden weiterhin berechnet. Dieser Anschluss wird nur durch die Telekom ange- boten. Sie müssen lediglich den Nachweis über die Rundfunkgebührenbefreiung oder den Schwerbehinder- tenausweis mit dem Merkmal RF beilegen. Der Antrag kann in allen Niederlassungen der Telekom oder in ei- nem Telekom-Shop abgegeben werden. Er ist online unter www.telekom.de/hilfe/downloads/auftrag-sozialtarif.pdf verfügbar oder kann unter der Telefonnummer 0800 3301000 kostenfrei bezogen werden. II. Sozialleistungen 56

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