Friedhofs- und Bestattungskultur in Schorndorf

17 Die verschiedenen Formen der Bestattung Bei einem Trauerfall stellt sich auch immer die Frage nach der Art und dem Ort der Bestattung. In der Regel richtet sich dies zunächst nach dem Willen des Verstorbenen. Erlaubt sind Erd-, Feuer- und Seebestattungen. Hat der Verstorbene Wünsche in dieser Hinsicht geäußert, so vertraut er darauf, dass seine Angehörigen seinen Willen erfüllen werden. Rechtlich bindend sind getroffene Äußerungen nur wenn sie als formgerechter letzter Wille verfasst wurden. Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind die Angehörigen berechtigt, über Art und Ort der Bestattung und deren Gestaltung zu entscheiden. Dabei geht der Wille des Ehegatten vor dem aller Verwandten. Hinterlässt der Verstorbene keinen Ehegatten, so geht der Wille der Kinder oder ihrer Ehegatten dem der übrigen Verwandten, der Wille näherer Verwandter dem der entfernteren Verwandten oder des Verlobten vor. Friedhof Miedelsbach Zuständig für alle mit der Bestattung zusammenhängenden Friedhofsangelegenheiten, auch im Hinblick auf die Höhe der von der Bestattungsform abhängigen Friedhofsgebühren, ist die Friedhofsverwaltung. Kontakt: Friedhofsverwaltung der Stadt Schorndorf Hungerbühlstraße 32–34 Neuer Friedhof, 73614 Schorndorf Telefon 07181 602-3190 , -3191, -3192, -3193 Telefax 07181 602-73190 friedhof@schorndorf.de

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