Friedhofs- und Bestattungskultur in Schorndorf

Sie möchten wissen, welche Grabart die passende ist? Hier geht’s zum Grabwahlomat https://www.schorndorf.de/grabwahlomat 18 Zudem gibt es für Urnen die Möglichkeit im „Garten der Erinnerung“ in einem Gärtner gepflegten Bereich eine Grabstätte für Urnen zu erwerben. Im „Himmelsgarten“ können ebenfalls Urnen beigesetzt werden. Diese Anlage wird von der Stadt betreut und gepflegt. Erdgräber als Reihengrabstätten Die Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbeisetzungen, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfalle für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden abgegeben werden. Ein Wiedererwerb des Verfügungsrechts an einer Reihengrabstätte oder eine Verlängerung des Verfügungsrechts ist nicht möglich. In jeder Reihengrabstätte darf nur eine Leiche beigesetzt werden. Ein Reihengrab gehört zu den kostengünstigen Gräbern. Erdgräber als Wahlgrabstätten Die Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbeisetzungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Hierbei wird unterschieden zwischen ein- und mehrstelligen Grabstätten als Tiefgräber. Über den Erwerb des Nutzungsrechts wird eine Urkunde ausgestellt. Wichtig ist weiterhin, dass schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts der Erwerber für den Fall seines Ablebens seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen soll, der erst im Zeitpunkt des Todes des Übertragenden wirksam wird. Urnenreihengrabstätten Die Urnenreihengrabstätten sind Aschengrabstätten, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung einer Asche abgegeben werden. Die Entscheidung über die Bestattungsform und die Art der Grabstätte ist nicht nur in Bezug auf die Kosten wichtig. Schließlich gilt es, für die unterschiedlichen Grabarten auch die verschieden langen Laufzeiten zu bedenken, die nur teilweise verlängert werden können. So beträgt die Ruhezeit der Leichen und Aschen bei Beisetzung von Urnen 15 Jahre und in allen übrigen Fällen 20 Jahre. Die generelle Grundlage für alle Angelegenheiten in Bezug auf das Friedhofswesen ist die Friedhofssatzung der Stadt Schorndorf. Diese beinhaltet auch sämtliche Gebühren die in Zusammenhang mit der Friedhofsnutzung entstehen können. Darüber hinaus gilt für die Benutzung des Friedhofs sowie seiner Einrichtungen und Anlagen die Bestattungsgebührenordnung. Diese kann auf der Homepage www.schorndorf.de/friedhöfe einge� sehen und heruntergeladen werden. Hinsichtlich der verschiedenen Arten der Bestattung werden in Schorndorf folgende Grabstätten unterschieden: Sternenkindergräber | Kindergräber | Erdgräber als Reihengräber | Erdgräber als Wahlgräber | Erdrasenreihengräber | Erdrasenwahlgräber | Urnenreihengräber | Urnenwahlgräber | Urnengemeinschaftsgräber als Wahl- und Reihengrab | Anonymes Grabfeld für Urnen | Urnenstelen als Wahlgrab | Baumgräber für Urnen als Wahl- und Reihengrab | Rasengräber für Urnen als Reihengrab | Urnengräber als Reihen- und Wahlgrab in gärtnergepflegten Anlagen (bspw. Garten der Erinnerung) | Urnengräber als Reihen- und Wahlgrab in einem angelegten und gepflegten Grabfeld (Himmelsgarten) Es besteht hierbei kein Anspruch auf Verleihung oder Wiedererwerb von Nutzungsrechten an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung. Ein separates Grabfeld (Erdgrab als Wahl- und Reihengrab) steht für muslimische Bestattungen zur Verfügung. Auf dem Neuen Friedhof gibt es ein von der Stadt bepflanztes und gepflegtes Grabfeld in welchem Sternenkinder beigesetzt werden können.

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