Seniorenwegweiser der Stadt Schorndorf

•6. Finanzielle Leistungen, Hilfen und Vergünstigungen 35 Pflegezeit Mit der Pflegereform wurde auch das „Familienpflegezeitgesetz“ verabschiedet. Beschäftigte können sich in einem Zeitraum von bis zu 24 Monaten bei einer Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden im Durchschnitt eines Jahres für die Pflege in häuslicher Umgebung freistellen lassen. Bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung haben Beschäftigte das Recht, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, um in einer akut aufgetretenen Pflegesituation die Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu organisieren bzw. selbst sicherzustellen. Pflegeberatung Mit den Leistungen der Pflegeversicherung haben sich in den letzten Jahren die Rahmenbedingungen für Pflegebedürftige verbessert. Um eine gute Versorgung in vertrauter Umgebung zu gewährleisten, können viele Alternativen und Leistungen genutzt werden. Eine kompetente Pflegeberaterin oder Pflegeberater informiert Sie zu den Dienstleistungsangeboten, Leistungsansprüchen, Möglichkeiten der aktiven Lebensgestaltung, zur neuen Pflegereform und zu allen Fragen rund um das Thema Pflege. Eine ausführliche Beratung über die möglichen Leistungen der Pflegeversicherung erhalten Sie jederzeit bei Ihrer Pflegekasse, beim Pflegestützpunkt oder bei der privaten Pflegeberatung compass. Pflegestützpunkt Neben privaten und staatlichen Beratungsangeboten können sich Betroffene in den Pflegestützpunkten beraten lassen, die in gemeinsamer Trägerschaft von den Kommunen und den Pflegekassen betrieben werden. Landratsamt Rems-Murr-Kreis Pflegestützpunkt Schorndorf Karlstraße 3 73614 Schorndorf Telefon 07151 501-1657 pflegestuetzpunkt@rems-murr-kreis.de www.rems-murr-kreis.de/jugend-gesundheit- und-soziales/beratung/pflegestuetzpunkt • Rentenansprüche • Rentenbeginn • Ausgleichszahlung bei Rentenminderung • Zahlung freiwilliger Beiträge • selbstständige Tätigkeit und Rentenversicherung • Rehabilitation • u. v. m. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch unter 07181 602-3313. Die Beratungen finden im Fachbereich Familie und Soziales, Künkelin-Rathaus, Urbanstraße 24 in Schorndorf statt. 6.2 Leistungen der Pflegeversicherung Als potenzielle Pflegebedürftige oder Angehörige betrifft das Thema Pflege jeden von uns. Dabei gilt es, sich in erster Linie über die Gesetzesänderungen, die verschiedenen Pflegearten und über die Leistungen der Pflegeversicherung zu informieren. Wenn der Zuschuss aus der Pflegekasse und das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Kosten zu decken, kann ergänzend Sozialhilfe in Form von Hilfe zur Pflege beantragt werden. Die Leistungen aus der Pflegeversicherung unterscheiden sich in ihrer Höhe, je nachdem, ob jemand häuslich von einer Pflegeperson oder von einem ambulanten Dienst, teilstationär in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung oder vollstationär in einem Pflegeheim versorgt wird. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit. Pflegegrade Die Pflegebedürftigkeit wird in Pflegegraden gemessen, die alle Aspekte der Pflegebedürftigkeit berücksichtigen. Die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Dabei wird vor allem beurteilt, wie selbstständig die betroffene Person noch ist.

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