Seniorenwegweiser der Stadt Schorndorf

•6. Finanzielle Leistungen, Hilfen und Vergünstigungen 36 Sofern solche Mittel nicht ausreichen, wird finanzielle Hilfe als Beihilfe gewährt. Die Hilfe ist im Regelfall nicht zurückzuzahlen. Zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung können Personen, die das 65. Lebensjahr beziehungsweise das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert sind und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann, auf Antrag Leistungen der Grundsicherung erhalten. Diese kann auf Antrag gewährt werden. Die Höhe der Leistungen richtet sich im Einzelfall nach den besonderen Verhältnissen. Personen ab dem vollendeten 65. Lebensjahr haben Anspruch auf Grundsicherung. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist dem zu leisten, der seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus seinem Einkommen und Vermögen, beschaffen kann. Abgesehen von geringen Freibeträgen ist damit das vorhandene Einkommen und Vermögen vorrangig einzusetzen. Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben, werden hinsichtlich des Einsatzes von Einkommen und Vermögen nicht getrennt lebenden Ehepartnern gleichgestellt. Bei Fragen zur Sozialhilfe und Grundsicherung ist der zuständige Sozialhilfeträger das Landratsamt Rems-Murr-Kreis Kreissozialamt Alter Postplatz 10 71328 Waiblingen Telefon 07151 501-0 Beratung und Hilfestellungen erhalten Sie bei der Stadt Schorndorf Fachbereich für Familie und Soziales Sozialdienst Urbanstraße 24 Telefon 07181 602-3307, -3324, -3327, -3331 sozialdienst@schorndorf.de compass private pflegeberatung GmbH compass private pflegeberatung GmbH, ein Tochterunternehmen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, bietet kostenfreie und unabhängige Pflegeberatung für privat Pflegeversicherte: compass private pflegeberatung GmbH Zentrale: Gustav-Heinemann-Ufer 74 c 50968 Köln Servicenummer: 0800 101 88 00 (bundesweit gebührenfrei) info@compass-pflegeberatung.de www.compass-pflegeberatung.de 6.3 Sozialhilfe und Grundsicherung Die Sozialhilfe für alle nicht erwerbsfähigen Personen regelt das Sozialgesetzbuch XII (SGB XII). Personen, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen oder Vermögen zu bestreiten, haben Anspruch auf Sozialhilfe. Sie umfasst nachstehende Hilfen: 1. Hilfe zum Lebensunterhalt 2. Grundsicherung im Alter (ab 65 Jahre) und bei dauerhafter Erwerbsminderung (ab 18 Jahre) 3. Hilfen zur Gesundheit 4.Eingliederungshilfe für Menschen mit einer Behinderung 5. Hilfe zur Pflege 6.Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten 7. Hilfen in anderen Lebenslagen (z. B. Blindenhilfe, Bestattungskosten) Auf Leistungen der Sozialhilfe besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch. Geltende Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfen sind: Einsatz eigener Kräfte (Selbsthilfe), Einsatz von Eigenmitteln (Einkommen und Vermögen), Hilfsmöglichkeiten durch Angehörige, Unterhaltsansprüche gegenüber Ehegatten, Eltern und Kindern, Ansprüche gegen Sozialleistungsträger (Krankenkasse, Pflegekasse, Rentenversicherung, Versorgungsamt).

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