Bau- und Sanierungsbroschüre der Stadt Schorndorf

•Von der Idee zum Haus – Wo bauen? 14 © ars digital – Fotolia Hochwasser und Versickerung Wasser kann für vielfältige Herausforderungen sorgen. Egal ob Niederschlagswasser, das auf meinem Grundstück niedergeht, Grundwasser, das geschützt werden muss, bodennahes Grundwasser, das das Bauen schwieriger macht oder Hochwasser, das von außen mein Grundstück bedrohen kann. Kontakt: Telefon 07181 602-2701 stadtentwaesserung@schorndorf.de www.stadtentwaesserung. schorndorf.de/de/Service/ Hausanschluesse Nachbarn und Nachbarrecht Das Nachbarrecht soll dafür sorgen, dass Nachbarn gut miteinander auskommen. Es ist vom Baurecht getrennt zu sehen. Wir empfehlen allen Bauherren, besonders im dichter bebauten Umfeld, ihre Nachbarn so frühzeitig wie möglich zu informieren, um so Missverständnisse und Streit zu vermeiden: Information beim Land BW. Das Nachbarrecht gilt z. B. bei Zäunen oder Hecken zwischen zwei Privatgrundstücken. Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Internet unter: www.baden-wuerttemberg.de/ fileadmin/redaktion/dateien/ PDF/Nachbarrecht.pdf Grundbuch ImGrundbuch können Grunddienstbarkeiten eingetragen sein. Das kann zum Beispiel ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht sein, bei dem der Nachbar über mein Grundstück auf seines fahren darf und auch Wasser- und Abwasserleitungen sowie Strom- und Datenkabel über mein Grundstück führen. Klären Sie dies vor Kauf oder Verkauf eines Grundstücks. Zuständig ist das Amtsgericht Waiblingen. Für Baulasten hingegen ist die Stadtverwaltung (Baurecht) zuständig. Kontakt: Amtsgericht Waiblingen – Grundbuchamt Telefon 07151 1664-0 poststelle@gbawaiblingen.justitz.bwl.de https://amtsgericht-waiblingen. justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/ Amtsgericht/Grundbuchamt © Jorge Moro - Fotolia

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