Tübinger Wegweiser für ältere Menschen und deren Angehörige 2020

V. Wohnen im Alter 5. Neue Wohnformen Generationenhäuser, Seniorengenossenschaften u. a. Über diese neuen Wohnformen (z. B. Wohndörfer, Wohnhausgruppen, Haus- gemeinschaften und Wohnungsgemeinschaften) wird viel berichtet, aber bis- her gibt es nur wenige verwirklichte Projekte. Sie erfordern ein großes Maß an Eigeninitiative und vor allem die Berücksichtigung rechtlicher Aspekte (Vertragsrecht, Baurecht, Heimgesetz, Finanzierung, Trägerschaft u. a.). Sie unterscheiden sich nach der Art der Bewohner: • Alt und Jung gemischt (Mehrgenerationenhaus), • Gemeinschaftliches Wohnen von Männern und Frauen, • getrenntes Wohnen von Männern und Frauen, • Wohngemeinschaften von Menschen mit bestimmten Krankheitsbildern (z. T. zusammen mit Menschen, die dann bestimmte Hilfeleistungen über- nehmen). • Ambulant betreute Wohngemeinschaft Der Vielfalt in der Zusammensetzung dieser Wohngemeinschaften sind keine Grenzen gesetzt, aber bei allen diesen Wohnformen ist es besonders wichtig, eine tragende Idee als Grundlage für das Zusammenwohnen zu haben. In Tübingen sind derzeit einige Projekte in Planung und im Entstehungspro- zess. Aktuelle Entwicklungen entnehmen Sie bitte der Tagespresse. Listen über gemeinschaftliches Wohnen im Alter führt die Beratungsstelle für ältere Menschen und deren Angehörige e. V. (siehe Seite 27) Beratungsstelle für Initiatoren ambulant betreuter Pflegewohngemeinschaften des Kreisseniorenrates Tübingen e. V., Sonja Kunze, Wilhelm-Keil-Straße 50 (Raum A3 19), 72072 Tübingen, Tel. 07071 92088 © Ingo Bartussek - Fotolia 58

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