Tübinger Wegweiser für ältere Menschen und deren Angehörige 2020

V. Wohnen im Alter 6. Miete und Wohngeld Damit der Mieter/die Mieterin einer Wohnung nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich gesichert ist, wird Wohngeld nach bundesrechtlichen Vor- schriften gewährt in Form eines Mietzuschusses für Mietwohnungen und in Form eines Lastenzuschusses für Eigenheime und Eigentumswohnungen. Bei rechtmäßiger Gewährung ist das Wohngeld nicht zurückzuzahlen. Es erfolgt keine Unterhaltsprüfung bei Verwandten. Die Höhe des Wohngeldes hängt im Einzelnen von der Zahl der zum Haushalt rechnenden Personen, vom Einkom- men und von der zu berücksichtigenden Miete ab. Information und Beratung: Fachabteilung Soziale Leistungen – Stadtverwaltung Tübingen Wohngeldstelle Bei der Fruchtschranne 5, 72070 Tübingen, Tel. 07071 204-1850, Mo., Mi., Fr. 08:30 – 11:30 Uhr und nach Vereinbarung 7. Umzugshilfen und Möbeldienste siehe in der Rubrik „Hilfen im Alltag“ unter „Hausarbeiten“, Seite 101. 8. Essensversorgung siehe Seite 76 © YakobchukOlena - Fotolia 59

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