Tübinger Wegweiser für ältere Menschen und deren Angehörige 2020

VII. Vorsorge mit Sorgfalt 1. Bankvollmacht Mit einer Bankvollmacht ermächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, Bank- geschäfte für Sie zu erledigen. Das kann sinnvoll sein, wenn Sie das nicht mehr selbst erledigen können oder befürchten, in naher Zukunft dazu nicht mehr in der Lage zu sein. Viele Banken erkennen nur ihre eigenen Formulare an. Sie müssen also mit der Person Ihres Vertrauens und den Konto-Unterlagen sowie den Personalauswei- sen zur Ihrer Bank gehen und dort die Vollmacht ausstellen. Mit dem Original der Bankvollmacht kann dann der Bevollmächtigte für Sie Bankgeschäfte erledigen und über Ihr Konto verfügen. Weitere Informationen bei Ihrer Bank. 2. Generalvollmacht Eine Generalvollmacht ermächtigt eine Person Ihres Vertrauens, in allen Rechtsangelegenheiten für Sie tätig werden zu können. Wenn es um Immobi- lien (Verkauf oder Belastung) geht, ist eine notarielle Beurkundung unbedingt notwendig. 3. Gesetzliche Betreuung und Betreuungsverfügung Wenn jemand durch eine psychische Erkrankung oder durch eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung nicht in der Lage ist, seine Angelegenhei- ten selbst zu regeln, dann braucht er jemanden, der ihn unterstützt oder für ihn handelt und entscheidet. Wenn das nicht durch eine Vorsorgevollmacht geregelt ist, muss das Betreuungsgericht jemanden als Betreuer einsetzen. Dieser Betreuer muss dann für das Wohl des Betreuten sorgen und – wann immer es nötig ist – für ihn handeln und entschei- den. Er steht unter der Aufsicht des Betreuungsgerichts. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wer – für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind – für Sie entscheidet, und Sie können auch festlegen, wer auf © VRD - Fotolia 78

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