Tübinger Wegweiser für ältere Menschen und deren Angehörige 2020

VIII. Geld spielt eine Rolle 4. Pflegeversicherung Bei Pflegebedürftigkeit können nach Antragstellung und Eingruppierung in eine Pflegestufe Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch genom- men werden. Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung dauerhafte (mindestens 6 Monate) und weitreichende Hilfen benötigen. Die Leistungen der Pflegeversicherung können in Form von Pfle- gegeld oder Pflegesachleistungen beansprucht werden. Das Pflegegeld wird ausgezahlt, wenn die pflegebedürftige Person von Angehörigen oder anderen privaten Personen gepflegt wird. Die Pflegesachleistung kann von einem Pfle- gedienst direkt mit der jeweiligen Kasse abgerechnet werden. Anträge erhalten und stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Behilflich sind dabei der Hausarzt und der Pflegestützpunkt Tübingen, Tel. 07071 9646646, sowie die Beratungsstelle für Ältere, Tel. 07071 22498. 89 Werte vertrauensvoll übertragen mit einer Testamentsvollstreckung Setzen Sie die Kreissparkasse Tübingen als Testamentsvollstrecker ein. Wir kümmern uns um die Nachlassregulierung und setzen Ihre Wünsche für und mit Ihren Erben um. Ihr Ansprechpartner: Dierk Jarmuth, Telefon 07071 205-1823, dierk.jarmuth@ksk-tuebingen.de www.ksk-tuebingen.de Miteinander ist einfach.

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