Tübinger Wegweiser für ältere Menschen und deren Angehörige 2020

VIII. Geld spielt eine Rolle 5. Sonstige Vergünstigungen und finanzielle Hilfen Befreiung von Rundfunk und Fernsehgebühren Antragsvordrucke zur Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren er- halten Sie beim Bürgeramt Tübingen, Schmiedtorstraße 4, 72070 Tübingen, Tel. 07071 2042020, E-Mail: buergerdienste@tuebingen.de Antragsberechtigt sind u. a. Empfänger von Grundsicherung im Alter. Der An- trag ist an die GEZ (Gebühreneinzugszentrale), 50656 Köln, zu senden. Ermäßigung von Telefongebühren Sofern ein Befreiungsbescheid der GEZ für Rundfunk- und Fernsehgebühren erteilt wurde, kann im T-Punkt (Tübingen, Neckargasse) ein Antrag auf Ermä- ßigung der Telefongebühr gestellt werden. Ermäßigung von Arzneimittelzuzahlungen Versicherte mit einer schwerwiegend chronischen Krankheit können eine Er- mäßigung der Zuzahlung für Arzneimittel, Hilfsmittel und Fahrtkosten bean- tragen, soweit die Kosten eine Belastungsgrenze von einem Prozent des jähr- lichen Bruttoeinkommens übersteigen. Anträge erhalten und stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse. BonusCard Die BonusCard erhalten Einwohner/-innen des Landkreises Tübingen, wenn sie • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II • Laufende Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel Sozialgesetzbuch XII • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten. Antragsformulare erhalten Sie beim Landratsamt Tübingen sowie beim Bür- geramt Tübingen, Schmiedtorstraße 4, und den Bürgerbüros/Verwaltungsstel- len in den Stadtteilen. © colourbox.de 90

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