Tübinger Wegweiser für ältere Menschen und deren Angehörige 2022

77 VI. Ambulante Hilfen, Pflege Soziale Betreuung (seit 2017) Spazierengehen; Unterstützung bei Aktivitäten im häuslichen Umfeld, die dem Zweck der Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen, wie Ermöglichung von Besuchen von Verwandten und Bekannten; Vorlesen; Begleitung bei Behördengängen oder Arztbesuchen; Begleitung zum Friedhof. Körperbezogene Pflegemaßnahmen (seit 2017) An- und Auskleiden; Aufsuchen und Verlassen des Bettes; Essen und Trinken; Körperpflege (Baden, Waschen, Duschen, Rasieren, Haut-, Haar- und Nagelpflege, Mund- und Zahnpflege, Kämmen); Toilettengang Die medizinische Behandlungspflege darf nicht von der Haushaltshilfe übernommen werden! A A Geringfügig Beschäftigte im Privathaushalt Eine geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt liegt vor, wenn das Entgelt regelmäßig imMonat 450 Euro nicht überschreitet (Stand 2021). Dem regelmäßigen monatlichen Arbeitsverdienst sind neben den laufenden auch einmalige Einnahmen hinzuzurechnen, die mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich gezahlt werden, wie zum Beispiel das Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld. Der sogenannte „Minijobber“ übernimmt die haushaltsnahen Dienstleistungen, die normalerweise Familienmitglieder ausführen, z. B. Waschen, Putzen, Bügeln, Kochen, Einkaufen usw.) A A Mindestlohn Nach der Anpassung des Mindestlohns auf 9,60 Euro (Stand 01.01.2021) erfolgt zum 01.01.2022 eine weitere Erhöhung auf 9,82 Euro und zum 01.07.2022 auf 10,45 Euro. A A Einzug der Beiträge zur Unfallversicherung und der übrigen Abgaben durch die Minijob-Zentrale Bei Minijobs in Privathaushalten übernimmt die Minijob-Zentrale auch die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung und den Einzug der entsprechenden Versicherungsbeiträge sowie der übrigen Abgaben. In allen leistungsrechtlichen Angelegenheiten bleibt jedoch weiterhin der kommunale Unfallversicherungsträger zuständig. A A Sonstige Beschäftigte (z. B. ausländische Haushaltshilfen) Wenn die Versorgung nicht oder nicht mehr allein über ambulante Dienste, Tages- und Kurzzeitpflege oder mittels Minijobber sicherzustellen ist, werden – wenn die häuslichen und finanziellen Verhältnisse es zulassen – vielfach Frauen aus dem Ausland (vor allem aus Osteuropa) als Pflege- und Haushaltshilfen

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