Tübinger Wegweiser für ältere Menschen und deren Angehörige 2022

87 VII. Vorsorge mit Sorgfalt Im Ernstfall soll ein guter Entscheidungsprozess in Gang kommen. Er beginnt damit, dass der behandelnde Arzt prüft, welche ärztliche Maßnahme im Hinblick auf den Gesamtzustand und die Prognose des Patienten indiziert ist. Danach muss geklärt werden, ob diese Maßnahme dem Willen des Patienten entspricht. Dazu dient die Patientenverfügung. Wenn es einen Betreuer oder einen Bevollmächtigten gibt, ist es dessen Aufgabe, dem Willen des Patienten Geltung zu verschaffen. In diesen Entscheidungsprozess sollen auch nahe Angehörige, der Hausarzt oder andere Vertrauenspersonen des Patienten mit einbezogen werden. Niemand darf zu einer Patientenverfügung genötigt oder gedrängt werden. Sie muss nicht von einem Rechtsanwalt oder Notar beglaubigt werden. Wenn sich Arzt und Bevollmächtigter bei Entscheidungen über einen Behandlungsabbruch oder einen Behandlungsverzicht nicht einig sind, kann ein Betreuungsgericht eingeschaltet werden. Gelingt dies nicht, muss das Betreuungsgericht entscheiden, welche Maßnahme dem Willen des Patienten entsprechen würde. Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit widerrufen – schriftlich oder ausdrücklich mündlich oder auch durch schlüssiges Verhalten. Es ist empfehlenswert, dass Sie sich beimAbfassen einer Patientenverfügung beraten lassen – von Ihrem Hausarzt und bei den unten angegebenen Organisationen. Dort können Sie auch erfahren, an welchen Vordrucken man sich orientieren kann. Selbstverständlich sollten Sie auch die Menschen, die Ihnen nahestehen, in diesen Entstehungsprozess einer Patientenverfügung mit einbeziehen. Die Patientenverfügung des Stadtseniorenrates Tübingen wird regelmäßig durch Fachleute an die aktuelle Rechtsprechung angepasst. Damit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Falle des Falles auch gefunden werden können, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, diese im Zentralen Vorsorgeregister aufzunehmen, einem Registersystem, mit dem Ihre Vorsorgeurkunde im Betreuungsfall auch gefunden wird. 6. Tübinger Ratgeber zur Patientenverfügung Zusammen mit dem Betreuungsverein e. V. und der Unabhängigen Patientenberatung hat der Stadtseniorenrat Tübingen eine kurzgefasste Broschüre, „Tübinger Ratgeber zur Patientenverfügung“, herausgegeben. Hier finden Sie in übersichtlicher Form die wichtigsten Hinweise zur Erstellung einer Patientenverfügung. Der Ratgeber steht Ihnen bei den genannten Einrichtungen zur Verfügung. Im Internet finden Sie ihn unter:

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