Tübinger Wegweiser für ältere Menschen und deren Angehörige 2022

88 VII. Vorsorge mit Sorgfalt http://www.stadtseniorenrat-tuebingen.de (bei „Interessante Links“, oder „Patientenverfügung“) Bei weitergehenden Fragen beraten wir Sie gerne. Ansprechpartner: Stadtseniorenrat Tübingen e. V. Tel. 07071 49377, E-Mail: info@stadtseniorenrat-tuebingen.de 7. Testament Auch die Abfassung eines Testaments ist eine Vorsorgemaßnahme, mit der Sie rechtzeitig regeln können, wie Sie Ihr Eigentum verteilt wissen wollen. So haben Sie die Sicherheit, dass Ihr Hab und Gut nach Ihrem Tode so aufgeteilt wird, wie Sie es wünschen. Dabei gibt es eine Reihe von Bedingungen zu beachten: Beim eigenhändigen Testament müssen Sie das Testament handschriftlich anfertigen und mit eigenhändiger Unterschrift sowie Datum und Ort versehen. Es ist zu empfehlen, das Testament beim Amtsgericht oder Notariat zu hinterlegen. Das öffentliche Testament fassen Sie zusammen mit einem Notar ab. Sie erklären ihm Ihren letzten Willen. Der Notar fertigt die Niederschrift dazu aus. Vor allem bei umfangreichen Regelungen ist die Abfassung und Hinterlegung des Testaments bei einem Notar zu empfehlen. Es gibt auch die Möglichkeit, das Testament im Zentralen Testamentsregister zu hinterlegen. Weitere Informationen geben: Stadtseniorenrat Tübingen e. V. Schmiedtorstraße 2/1, 72070 Tübingen, Tel. 07071 49377, Fax 07071 45070 Mo. – Fr. 09:00 – 12:00 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@stadtseniorenrat-tuebingen.de www.stadtseniorenrat-tuebingen.de Unabhängige Patientenberatung Europaplatz 3, 72070 Tübingen, Tel. 07071 254436 Mo. 16:00 – 19:00 Uhr, Do. 10:00 – 13:00 Uhr E-Mail: patientenberatung-tue@gmx.de Beratungsdienst der KBF gGmbH Reutlingen Tel. 07473 377470

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