Tübinger Wegweiser für ältere Menschen und deren Angehörige 2022

89 VIII. Geld spielt eine Rolle 1. Rente Auskünfte und Beratung über Leistungen in der Rentenversicherung erteilt: Deutsche Rentenversicherung Terminvereinbarung für Sprechtage im Landratsamt Tübingen unter Tel. 07121 20370 (Deutsche Rentenversicherung, Regionalzentrum Reutlingen, Ringelbachstraße 15, 72762 Reutlingen) www.deutscherentenversicherung.de 2. Sozialhilfe Auskünfte, Beratung und Anträge für Sozialhilfe für nicht erwerbsfähige Personen (z. B. Rentner) erteilt: Stadtverwaltung Tübingen Fachabteilung Soziale Angebote (früher Sozialamt) Bei der Fruchtschranne 5, 72070 Tübingen, Tel. 07071 204-0 E-Mail: soziales@tuebingen.de 3. Krankenversicherung Bei einer häuslichen Versorgung durch eine pflegerische Fachkraft können die Kosten für ärztlich verordnete Behandlungspflege von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Auskünfte erteilen Ihre Krankenkasse oder der behandelnde Arzt. 4. Pflegeversicherung Bei Pflegebedürftigkeit können nach Antragstellung und Eingruppierung in eine Pflegestufe Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. Als pflegebedürftig geltenMenschen, die wegen Krankheit oder Behinderung dauerhafte (mindestens 6 Monate) und weitreichende Hilfen benötigen. Die Leistungen der Pflegeversicherung können in Form von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen beansprucht werden. Das Pflegegeld wird ausgezahlt, wenn die pflegebedürftige Person von Angehörigen oder anderen privaten Personen gepflegt wird. Die Pflegesachleistung kann von einem Pflegedienst direkt mit der jeweiligen Kasse abgerechnet werden.

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