Seite 26 - Bauen, Sanieren & Energiesparen

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Bauvorbescheid
Der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids soll abklären, ob ein
Grundstück überhaupt bebaut werden kann; er ist nur zweckmäßig,
wenn die Klärung einzelner baurechtlicher Fragen für die Realisierung
des Vorhabens von grundsätzlicher Bedeutung ist, sodass zunächst ein
Baugenehmigungsverfahren zu aufwendig und zu riskant wäre. Mögli-
ches Beispiel hierzu wäre vor einem Grundstückskauf:
– Ist das Grundstück grundsätzlich bebaubar?
– Welches Maß und welche Art der baulichen Nutzung ist zulässig?
– Ist eine Ausnahme oder Befreiung möglich?
Die Bauvoranfrage kann formlos gestellt werden. Die Baurechtsbehör-
de erteilt nach Prüfung der Unterlagen einen Vorbescheid, wenn keine
öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Bauvor-
bescheid erzeugt eine Bindungswirkung hinsichtlich der im Antrag
gestellten Fragen. Er bietet somit dem Bauherren hinsichtlich seiner
weiteren Planung eine verlässliche Grundlage.
Quelle: panthermedia
Quelle: photocase_jala
Quelle: darknightsky – Fotolia
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