65 plus - Seniorenwegweiser Landkreis Waldshut

Merkzeichen Gl (Gehörlosigkeit): Ermäßigung im öffentlichen Nahverkehr oder Kfz-Steuer­ ermäßigung Merkzeichen B (Berechtigung zur Mitnahme einer Begleit- person): Freifahrt für eine Begleitperson im öffentlichen Personen­ verkehr Merkzeichen RF (Ermäßigung des Rundfunkbeitrags): Ermäßigung des Rundfunkbeitrags Merkzeichen TBl: Rundfunkbeitragsbefreiung Antragsformulare und Informationsmaterial sind bei den Gemeindeverwaltungen sowie beim Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe erhältlich. Tel. 0 77 51 / 86-42 06 E-Mail: stephanie.berner@landkreis-waldshut.de Wohngeld Wohngeld wird als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter sowie für Heimbewohner in Pflegeheimen oder als Lastenzu- schuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer geleistet. Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte seinen Anspruch gel- tend machen. Voraussetzung ist, dass er keine sog. „Trans- ferleistungen“ wie z. B. Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin- derung bezieht. Wohngeld ist abhängig von der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, von der monatlichen Miete bzw. Belastung und vom anzurechnenden Einkommen des Haushaltes. Die Wohngeldgesetzgebung ändert sich häufig. Deshalb soll in dieser Broschüre auf Tabellen und Modellrechnungen verzichtet werden. Ausführliche Informationen über die gel- tenden Wohngeldregelungen stellt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Internet zur Verfügung unter: www.bmi.bund.de Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate geleistet. Es kann nur gewährt werden, wenn ein Antrag gestellt wurde. Antrags- formulare sind bei den Gemeindeverwaltungen sowie im Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe erhältlich. Tel. 0 77 51/86 42 53 E-Mail: hanspeter.fricker@landkreis-waldshut.de Schuldnerberatung Die Schuldnerberatung des Landkreises hilft Ihnen, wenn Sie Unterstützung in einer überschuldeten Situation suchen. Sie kann z. B. Kontakt zu Ihren Gläubigern aufnehmen und Vereinbarungen wie Stundungen, Ratenzahlungen und Vergleiche treffen. Sie selbst müssen bereit sein, Ihre finan­ ziellen Verhältnisse offen zu legen und aktiv mitzuarbeiten. Die Schuldnerberatung ist eine anerkannte Stelle im Sinne der Verbraucherinsolvenzordnung. Die Inanspruchnahme ist kostenlos, es besteht Schweige- pflicht gegenüber Außenstehenden. Selbständige und Immobilienbesitzer können von uns leider nicht beraten werden. Tel. 0 77 51/86 42 49 oder 86 42 50 oder 86 42 26 E-Mail: stefanie.dreher@landkreis-waldshut.de 17

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