65 plus - Seniorenwegweiser Landkreis Waldshut

Altenhilfefachberatung Die Altenhilfefachberatung ist Ansprechpartnerin für alle Fra- gen der Altenhilfe. Sie ist planerisch zuständig für die offene, ambulante, teilstationäre und stationäre Altenhilfe. Dazu gehören vor allem die Weiterentwicklung und ein bedarfs- gerechter Auf- und Ausbau des gesamten Angebots in der Altenhilfe sowie das barrierefreie Wohnen und Bauen. Auch bei der Gründung von Nachbarschaftshilfen fördert, berät und unterstützt die Altenhilfefachberatung. Um die Belange und Bedürfnisse älterer Menschen fachlich einzubringen, ist die Altenhilfefachberatung in Arbeitsgemeinschaften und Gremien vertreten. Weitere wesentliche Aufgaben sind die Beratung und Unterstützung aller in der Altenhilfe Tätigen sowie Infor- mations- und Öffentlichkeitsarbeit. Tel. 0 77 51/86 42 54 E-Mail: birgit.goede-pokrzywa@landkreis-waldshut.de Tel. 0 77 51/86 42 69 E-Mail: ulrike.klein@landkreis-waldshut.de Terminvereinbarung wird empfohlen Rechtliche Betreuung für Volljährige Viele ältere Menschen sind im letzten Abschnitt ihres Lebens nicht nur auf die Hilfe anderer angewiesen, sondern auch oft nicht mehr in der Lage, teilweise oder ganz ihre rechtlichen Angelegenheiten zu regeln. Gleiches trifft auch auf jüngere erwachsene Menschen zu, die wegen körperlicher, geistiger, seelischer oder psychischer Erkrankung Hilfe bei der Abwick- lung der Rechtsangelegenheiten benötigen. In diesem Falle wird dieser Person vom zuständigen Betreu- ungsgericht ein rechtlicher Betreuer zur Seite gestellt. Dabei sollen bei der Auswahl des rechtlichen Betreuers grundsätzlich Angehörige oder Bekannte berücksichtigt wer- den. Stehen solche Personen nicht zur Verfügung oder sind sie nicht geeignet, wird die Betreuung von einem neutralen ehrenamtlichen Betreuer, Berufsbetreuer oder einem Mitar- beiter eines Betreuungsvereins (SKM) ausgeübt. Der rechtliche Betreuer vertritt den Betreuten in den vom Be- treuungsgericht bestimmten Aufgabengebieten, wie etwa der Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge usw. Zur Legitimation erhält der rechtliche Betreuer einen Betreuerausweis. Eine bestehende rechtliche Betreuung hat keinen Einfluss auf die Geschäftsfähigkeit. Vorsorgevollmacht Durch eine Vorsorgevollmacht kann die rechtliche, durch Gerichtsbeschluss bestellte Betreuung weitgehend vermieden werden. Mit der Vorsorgevollmacht kann man eine oder mehrere Per- sonen ermächtigen, Angelegenheiten zu regeln, die sonst nur ein durch das Gericht bestellter Betreuer regeln darf. In der Vorsorgevollmacht sollte genau benannt sein, J wer der bzw. die Bevollmächtigte/n sind, J welche Aufgabenbereiche übertragen werden Für die Vorsorgevollmacht gibt es keine besonderen Form- vorschriften. Es ist jedoch ratsam, dass die Vollmacht aus Beweisgründen schriftlich erteilt wird. Die sicherste Form stellt die notarielle Beurkundung dar. Banken erkennen eine nicht notariell beurkundete Vollmacht in der Regel nur auf bankin- ternen Formularen an. 18 Der Landkreis

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