Planen und Bauen in Weinheim

45 Gesetzliche Grundlagen für Denkmalschutz und Denkmalpflege Das Denkmalschutzgesetz für Baden-Württemberg (DSchG) bildet die gesetzliche Grundlage für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege in Baden-Württemberg. Kulturdenkmale besonderer Bedeutung nach § 12 DSchG werden in das Denkmalbuch eingetragen. Daneben werden alle Kulturdenkmale (§ 2 DSchG) in einer Liste erfasst. Für den Bereich der Stadt Weinheim wird diese Liste vom Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart geführt. Die meisten Weinheimer Kulturdenkmale befinden sich im Gerberbachviertel und der umliegenden Altstadt. Aufgaben der unteren Denkmalschutzbehörde Die denkmalpflegerische Praxis steht im Spannungsfeld zwischen dem Erhalt des Kulturdenkmals in seinem Zeugniswert und den Veränderungswünschen, die von Seiten des Eigentümers oder der Öffentlichkeit herangetragen werden. Ziel ist es, in konstruktiver Zusammenarbeit mit den am Bau Beteiligten und dem Landesamt für Denkmalpflege bereits im frühen Planungsstadium einen denkmalpflegerisch sinnvollen Umgang mit dem Kulturdenkmal und dessen Nutzung zu erreichen. Die untere Denkmalschutzbehörde ist für die Genehmigung von Baumaßnahmen an Kulturdenkmalen oder an Gebäuden innerhalb von Gesamtanlagen im Stadtgebiet und für Gebäude, die im Bereich von Kulturdenkmalen mit besonderer Bedeutung liegen, zuständig und berät in rechtlichen, baulichen, finanziellen und steuerlichen Fragen, die den Denkmalschutz betreffen. Beim Amt für Baurecht und Denkmalschutz erfahren Sie, ob es sich bei Ihrem Objekt um ein Kulturdenkmal handelt, an dessen Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht oder ob es wegen seiner besonderen Bedeutung in das Denkmalbuch eingetragen wurde. Die untere Denkmalschutzbehörde benennt und erläutert den Denkmalwert des Objektes und macht deutlich, auf welche Besonderheiten beispielsweise bei einer Instandsetzung des Kulturdenkmals zu achten ist, das heißt was verändert werden darf und was unbedingt zu erhalten ist. Die denkmalrechtlichen Anforderungen, die an Bauvorlagen und die Gestaltung eines Gebäudes zu stellen sind, unterscheiden sich meist von den allgemeinen baurechtlich notwendigen Vorlagen. Sie ersparen sich nicht nur die Kosten einer Überarbeitung Ihres Antrags, sondern tragen auch zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens bei, wenn Sie vorab Kontakt mit der unteren Denkmalschutzbehörde aufnehmen. Denkmalgerechte Erhaltungsmaßnahmen werden durch Zuschüsse von Seiten des Landesamts für Denkmalpflege und der Deutschen Stiftung Denkmalschutz unterstützt, wenn die Baumaßnahme rechtzeitig vor ihrem Beginn mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt und hierfür eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung oder Zustimmung erteilt wurde. Die fehlende vorherige Abstimmung kann nachträglich nicht ersetzt werden. Steuervorteile durch Denkmalschutz – denkmalschutzrechtliche Steuerbescheinigung nach §§ 7 i, 10 f, 11 b Einkommensteuergesetz (EStG) Denkmalerhaltende Maßnahmen werden auch durch steuerliche Vergünstigungen gefördert. Auf Antrag erhalten Sie beim Amt für Baurecht und Denkmalschutz eine denkmalschutzrechtliche Steuerbescheinigung nach §§ 7 i, 10 f und 11 b EStG. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie die Baumaßnahmen vorab mit der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt haben. Ergeben sich während der Bauausführung Abweichungen von dem abgestimmten Projekt bzw. von der erteilten denkmalschutzrechtlichen Genehmigung oder Erlaubnis, ist in jedem Fall

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